In Israel wurde eine Frau irrtümlicherweise mit dem «falschen Embryo» befruchtet. Das Kind ist weder mit der Frau, noch deren Ehemann genetisch verwandt. Das Paar hatte eher zufällig von diesem Fehler erfahren, als die schwangere Frau sich einer Vorsorgeuntersuchung in einer anderen Klinik unterzog.
Wie «The Times of Israel» berichtet, hat die betroffene Frau nun am Mittwoch ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht.
Die Klinik, in der es zu diesem Missgeschick kam, liess nach Bekanntgabe des Fehlers alle Frauen, die sich in derselben Zeit einer künstlichen Befruchtung unterzogen hatten, testen. Man glaubte, die biologischen Eltern des Kindes gefunden zu haben – und informierte sie.
Dieses Paar wiederum, das noch kinderlos ist, zog vors Gericht und verlangte das Sorgerecht für das Mädchen. Es kam zu einem öffentlichen Streit und einer regelrechten Schlammschlacht zwischen den beiden Paaren.
Am Dienstag, einen Tag vor der Geburt, wies ein israelisches Familiengericht den Sorgerechtsantrag des zweiten Paares ab. Dies, nachdem ein weiterer Test ergeben hatte, dass es sich beim zweiten Paar doch nicht um die biologischen Eltern des Kindes handelte. Das Mädchen darf bei seinen Eltern bleiben – vorerst.
Die frisch gebackenen Eltern möchten das Mädchen als ihr eigenes grossziehen. Über ihre Anwälte liess die Mutter verkünden, dass mit der Geburt der Tochter ihr Lebenstraum in Erfüllung gegangen sei: «Ich bin müde und erschöpft. Seit vielen Jahren wünsche ich mir ein Baby und habe zermürbende Behandlungen über mich ergehen lassen, bis der langersehnte Moment da war. Ich bitte darum, dass man mich in Ruhe lässt und mir erlaubt, sie grosszuziehen.»
Sollte das Spital damit beauftragt werden, die leibliche Mutter des Kindes zu suchen, müssten sich bis zu 40 Frauen weiteren Tests unterziehen. Danach könnte es wieder zu einem Sorgerechtsstreit kommen.
Israel ist weltweit führend in der modernen Reproduktionsmedizin. Hier finden jährlich die meisten in vitro Befruchtungen pro Kopf statt. Die Schweiz ist im Vergleich eher restriktiv unterwegs. Bei uns dürfen fortpflanzungsmedizinische Behandlungen nur unfruchtbaren Paaren und Paaren, die schwere Krankheiten vererben könnten, zur Verfügung gestellt werden.
Eine Frau wird Mutter mit einem Kind, das weder ihr noch ihrem Mann verwandt ist.
Ein anderes noch Kinderloses Paar bricht einen Rechtsstreit vom Stapel um ein ihnen genetisch ebenfalls nicht verwandtes Kind und verliert zu Recht. Ob sie noch schwanger ist oder nicht steht nirgends.
Irgendwo sind seine genetischen Eltern, die vielleicht schon Eltern wurden oder nicht, mit wessen genetischen Kind auch immer.
40 Paare kommen in Frage.
Ich denke, Salomon ist glücklich, gab es die moderne Reproduktionsmedizin damals noch nicht.