Schweiz

Ausnahme auf dem Bürgenstock: Ausländer dürfen Wohnungen kaufen

ARCHIVBILD ZUR MELDUNG, DASS DAS WEF 2021 IM MAI AUF DEM BUERGENSTOCK STATTFINDET, AM MITTWOCH, 7. OKTOBER 2020 - Das Palace Hotel Buergenstock Resort Lake Lucerne, aufgenommen am Mittwoch, 21. Juni 2 ...
Idyllische Kulisse: Das Hotel-Resort Bürgenstock ob dem Vierwaldstättersee.Bild: keystone

«Lex Koller»-Ausnahme auf Bürgenstock: Ausländer dürfen Wohnungen ohne Bewilligung kaufen

Das Nidwaldner Verwaltungsgericht macht den Weg frei: Ausländer sollen auf dem Bürgenstock Wohnungen ohne Bewilligung erstehen dürfen. In einem Punkt muss das Resort aber nachbessern.
27.05.2023, 09:2627.05.2023, 09:35
Kari Kälin / ch media
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Die Lage ist traumhaft, die Aussicht fantastisch. Über dem Vierwaldstättersee thront das im Herbst 2017 neu eröffnete Luxusresort Bürgenstock. Zur Anlage gehören Hotels, Restaurants, Bars, Tenniscourts, ein Golfplatz und Kinos; auch für Wellness ist gesorgt. Der katarische Staatsfonds investierte mehr als eine halbe Milliarde Franken für die Sanierung des Juwels. Im Angebot figurieren auch 67 Luxusappartements. Wie die NZZ Ende April berichtete, ist aber noch kein einziges verkauft.

An der juristischen Front hat die Bürgenstock Hotel AG jetzt einen wichtigen Teilerfolg errungen. Das Nidwaldner Verwaltungsgericht kommt in einem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss: Ja, die Luxuswohnungen erfüllen grundsätzlich die Anforderungen an die «Lex Koller» und dürfen ohne Bewilligung an Ausländer mit Wohnsitz im Ausland verkauft werden. Aber: Die Hotelbetreiber müssen in einem Punkt nachbessern.

Das Ziel der Lex Koller lautet, die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern. Wer im Ausland lebt und in der Schweiz eine Wohnung kauft, braucht deshalb eine Bewilligung.

Doch es gibt Ausnahmen - zum Beispiel, wenn ein Grundstück als ständige Betriebsstätte gilt. Die Nidwaldner Regierung gewährte der Hotel Bürgenstock AG schon 2010 diese Ausnahmeregelung. Der Grund: Wer auf dem Bürgenstock eine Luxuswohnung kauft, bezieht dort Dienstleistungen, die das Resort, also die ständige Betriebsstätte, erbringt.

Eine Auflage lautete damals: Die Wohnungen dürfen nur mit Kochnischen anstatt voll ausgebauten Küchen bestückt sein. Die Überlegung dahinter: Mit bloss rudimentärer Kochgelegenheit kommen die Wohnungsbesitzer nicht um die kulinarischen Künste des Resorts herum - sei es in Restaurants oder als Lieferservice.

In einem späteren Gesuch argumentierte die Bürgenstock Hotel AG, vor allem die Gäste aus nah- und fernöstlichen Ländern würden oft lieber in ihren Privatgemächern bekocht, anstatt in einem Restaurant des Resorts zu speisen. Deshalb müssen die Luxuswohnungen mit ausgebauten Küchen nachgerüstet werden, und es brauche genug Platz für das Küchenteam.

Die Nidwaldner Justizdirektion segnete das Gesuch im Juli 2021 ab. Eine neue Bedingung: Die Wohnungskäufer sind verpflichtet, eine monatliche Service-Zusatzpauschale von 900 bis 2000 Franken zu entrichten, je nach Residenz. Und das Resort hat Dienstleistungen wie Bügelservice, Wäsche, Zimmerreinigung, Kinderbetreuung, Bekochung vor Ort und ganz vieles mehr anzubieten.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) witterte jetzt in der angepassten Version eine Verletzung der Lex Koller. Die Argumentation: Je besser eine Wohnung ausgerüstet ist, zum Beispiel mit voll ausgebauter Küche, Backofen, Geschirrspülmaschine etc., desto unbedeutender werden die Dienstleistungen des Resorts.

Oder einfacher formuliert: Die neuen Wohnungsbesitzer können ohne weiteres selber kochen - womit sich die Bürgenstock-Appartements kaum noch von gewöhnlichen Ferienwohnungen unterscheiden würden. Die Dienstleistungspauschale von 900 bis 2000 Franken, die für die Wohnungskäufer fällig wird, erachtet das Bundesamt für Justiz angesichts des luxuriösen Komforts sinngemäss für lächerlich tief. So könne eine hotelmässige Bewirtschaftung nicht sichergestellt werden.

Anno dazumal auf dem Bürgenstock: 29 wahnsinnig schöne Bilder von Audrey Hepburn

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Anno dazumal auf dem Bürgenstock: 29 wahnsinnig schöne Bilder von Audrey Hepburn
1954: Audrey Hepburn, Aufenthalt auf dem Bürgenstock.
(Bild: Hans Gerber)
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Bundesgericht muss entscheiden

Das Verwaltungsgericht hingegen findet: Vollwertige Küchen bedeuten nicht per se, dass der Wohnungsverkauf an Ausländer bewilligungspflichtig wird. Das Gericht hält es etwa für nachvollziehbar, dass die Köche in luxuriösen Suiten mit ausgebauter Küche ein besseres Mahl auf den Tisch zaubern als bloss mit einer Kochnische - und dass das einem Bedürfnis entspricht.

Zudem sei das breite Dienstleistungsangebot des Resorts qualitativ und quantitativ nicht vergleichbar zum Beispiel mit einem Reka-Feriendorf. In einem Punkt gibt das Gericht dem BJ aber recht: Das Resort muss die Service-Pauschale signifikant erhöhen, um sicherzustellen, dass die Villen nicht zu gewöhnlichen Ferienwohnungen verkommen.

Vom Tisch ist der Rechtsstreit damit noch nicht. Gemäss Recherchen von CH Media zieht das Bundesamt für Justiz den Fall weiter ans Bundesgericht.

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dan Schraubergott
27.05.2023 10:00registriert März 2021
Wie bei der FIFA, wenn die netten Menschen aus dem Land der Sinne und des Sandes mit dem Check-Heftli winken, ja dann kann man mit 100%-iger Sicherheit davon ausgehen dass eine Ausnahme möglich ist. Und wir Deppen halten uns an unsere Werte und Gesetze..... ausser die Politik...
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Fellini
27.05.2023 10:02registriert Februar 2023
Ausverkauf der Schweiz im vollem Gange, also ist auch die Klausel aufgehoben. Bestimmungen, die den Anforderungen des Lex Koller-Gesetzes gerecht werden, wie zum Beispiel die Verpflichtung des ausländischen Käufers, die Immobilie nicht weiterzuverkaufen, ohne zuvor eine Bewilligung einzuholen. Es darf gelacht werden, es würde mich Wunder nehmen, was das Nidwalder Verwaltungsgericht für den Entscheid kassiert hat.

Fakt ist wenn man Wohnungen an Ausländer Verkaufen will, baut man ein Hotel um und verkauft Luxus Wohnungen. Interessante Objekte wie Der Gütsch, oder das Hotel aus dem Selisberg.
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Jein
27.05.2023 09:57registriert August 2017
Statt die Zeit der Gerichte damit zu verschwenden über Küchenausstattung nachzudenken damit ein Luxusresort Wohnungen an Saudis verkaufen darf, wäre es aus meiner Sicht zweckmässiger einfach eine Steuer von z.B. 15% auf den Erwerb von Liegenschaften durch Personen ohne Niederlassungsbewilligung zu erheben. Andere Länder haben auch solche Regeln, z.B. hat Kanada das kürzlich auch eingeführt.
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