Erst am Mittwoch hat der Kanton angekündigt, ab Dezember auch in der unterirdischen Anlage des Kantonsspitals Aarau ab Dezember Flüchtlinge unterzubringen. Grundsätzlich sucht das zuständige Departement von Susanne Hochuli aber oberirdische Unterkünfte. Weil die Armeezelte in Aarau, Buchs und Villmergen in der kalten Jahreszeit nicht belegt werden können, braucht es andere Lösungen. Eine davon sind IKEA-Flüchtlingshäuser, die in beheizten Hallen aufgestellt werden sollen.
Diese sogenannten «Shelters for Refugees» wurden in den letzten Wochen gestestet. Nun hat der Kanton bekannt gegeben, wo diese aufgestellt werden sollen: Im ehemaligen Autobahn-Werkhof der A3 in Frick. Nach dem Ausschlussverfahren habe sich dieser Standort herauskristallisiert, «der erstens in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt, zweitens im Eigentum des Kantons ist, drittens für eine temporäre Nutzung geeignet ist und viertens in einer Gemeinde liegt, die grundsätzlich einverstanden ist», teilt der Kanton mit. Der ehemalige A3-Werkhof in Frick sei ein Ort, an dem Shelters befristet aufgestellt werden sollen.
Konkret ist geplant, in zwei Werkhallen IKEA-Häuser für rund 300 Personen zu erstellen. Vorgesehen ist eine gemischte Unterkunft – Familien in der einen, Männer in der anderen Halle – mit je separaten Infrastrukturen (sanitäre Anlagen, Kochen, Waschen, Aufenthalt etc.). Diese soll zudem von den übrigen Anlageteilen abgetrennt werden. Weiter soll angesichts der beträchtlichen Anzahl Familien, die untergebracht werden soll, eine Einschulungsvorbereitungsklasse eingerichtet werden. So könne der Unterricht für die Flüchtlingskinder sichergestellt werden, ohne dass die Schulen Frick tangiert werden. Die Betreuung soll von der Firma ORS wahrge-nommen werden, die bereits in den vom Kanton betriebenen Geschützten Operationsstellen der Spitäler tätig ist.
Das Areal ist nach einem früheren Kauf vom Bund im Eigentum des Kantons. Gemäss aktueller Planung ist vorgesehen, ab Herbst 2017 mit der Umnutzung zu beginnen, damit der ehemalige A3-Werkhof ab Frühjahr 2018 als neuer Standort des Kantonalen Katastropheneinsatzelements und weiterer Partner im Bevölkerungsschutz bezogen werden kann. Eine temporäre Nutzung ist demnach möglich, «wobei wie bei allen anderen befristeten Nutzungen klar ist, dass sie der definitiven Zweckbestimmung nicht im Wege stehen«, hält der Kanton fest. Das heisst: Sobald der neue Standort für den Bevölkerungsschutz realisiert werden kann und die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass der Bau gestartet werden kann, wird die temporäre Nutzung beendet.
Der Gemeinderat Frick hat sich laut der Mitteilung mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und «gegenüber dem Kanton sein grundsätzliches Einverständnis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Ausdruck gebracht». Voraussetzung sei die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens sowie das Vorliegen einerBaubewilligung. Zudem müssten die Rahmenbedingungen für den Betrieb der temporären Unterkunft zwischen Kanton und Gemeinde im Detail verbindlich vereinbart werden. Die bestehenden Mietverhältnisse mit Drittnutzern werden in der Planung berücksichtigt und führen allenfalls zu Verschiebungen innerhalb des Areals. Die dafür notwendigen Absprachen werden laut der Kantonsmitteilung rechtzeitig stattfinden.