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Aargau

Staatsanwalt Lorenz Kilchenmann überführt Gold-Gauner

Wie ein Staatsanwalt zwei Aargauer Gold-Gaunern Betrug nachweisen konnte

Mindestens zwölf Millionen Franken haben sich zwei biedere Aargauer (66 und 46) ergaunert. Als einer der geschädigten Investoren Anzeige einreichte, ergriff Staatsanwalt Lorenz Kilchenmann seine Chance.
27.12.2016, 08:2327.12.2016, 08:47
Urs Helbling / az Aargauer Zeitung
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Das Goldbarren-Haus der Betrüger in Othmarsingen.
Das Goldbarren-Haus der Betrüger in Othmarsingen.Bild: Urs Helbling

Wirtschaftskriminalität. Seit Jahren sind im Aargau nicht mehr so schwere Jungs verurteilt worden. Zwei Vollerfolge innerhalb eines guten Monats: Die Kantonale Staatsanwaltschaft hat Grund, auf ihre Arbeit stolz zu sein. Auch, weil sie die komplizierten Verfahren in vergleichsweise kurzer Zeit zur Anklage bringen konnte. Für die meisten Schlagzeilen sorgte der Prozess gegen die Fricktaler Investmentfirma ASE (gegen 2000 Betroffene, 170 Millionen Franken Schaden). Dessen Hauptangeklagter muss neun Jahre ins Gefängnis.

Ebenfalls sehr hoch sind die Strafen im zweiten, etwas weniger publizitätsträchtigen Fall: Die Othmarsinger Goldschürfer kassierten 6½ und 4 Jahre Zuchthaus. Der Haupttäter wurde vom Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm amtlich verteidigt. Staatsanwalt Lorenz Kilchenmann (39) erklärt, wie er seit fünf Jahren unter anderem an diesem Fall arbeitet, 65 Bundesordner Akten zusammentrug und analysierte – und dabei hin und wieder das Glück des Tüchtigen hatte. Etwa, als er im Internet auf einen alten Jahresbericht der Finanzaufsichtsbehörden der Malediven stiess und dort in einem Satz den Namen der Bank entdeckte, die im Othmarsinger Fall eine wichtige Rolle spielte.

«Der Fall der Goldhändler war in den letzten Jahren so etwas wie mein Kind.»
«Der Fall der Goldhändler war in den letzten Jahren so etwas wie mein Kind.»Bild: Urs Helbling

Die Hauptfiguren: ein heute 66-jähriger AHV-Rentner und ein heute 46-jähriger Start-up-Unternehmer (Internet-Handel). Speziell schillernd ist der Ältere: Er hat in den 90er Jahren bei einem Investitionsprojekt in Russland einen Totalverlust erlitten. 2006 wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs ein erstes Mal verurteilt. Nach dem Scheitern des Gold-Abenteuers in Afrika versucht er sich jetzt in Sierra Leone als Diamatenschürfer. Mit mässigem Erfolg – angeblich Ebola-bedingt.

Zwölf Millionen Franken ergaunert

Die beiden Kompagnons haben Ende der 90er Jahre die Firma Aurex gegründet. Sie gaben an, in Ghana ein Stück Land mit erheblichen Goldreserven zu besitzen. Und sie taten so, als seien sie erfolgreich im Goldhandel tätig. Es gelang ihnen, Investoren viel Geld abzuschwatzen. Der angerichtete Schaden beträgt mindestens zwölf Millionen Franken. Eher mehr, weil möglicherweise nicht alle Verluste (Schwarzgeld) offengelegt worden sind. 2005 ging es den beiden Goldschürfern vermeintlich so gut, dass sie im Fallenacker in Othmarsingen einen spektakulären Neubau mit dem Aussehen zweier übereinanderliegender Goldbarren errichten lassen konnten.

2011 passierte, was in den Augen von Buchhaltungsexperten bereits 1999 hätte geschehen sollen: Die Aurex-Gruppe ging mangels Aktiven in Konkurs. Allerdings erst, nachdem die Firma kurzfristig in den konkursfreundlichen Kanton Uri verlegt worden war.

Einer der geschädigten Investoren reichte Anzeige ein. Damit wurde die Aurex ein Fall für die Aargauer Kantonspolizei und die Kantonale Staatsanwaltschaft. Gerne hätten diese gepasst. Denn ein derart komplexes Verfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden – zu berappen letztlich durch die Steuerzahler. «Wenn ich nur den Hauch einer Erfolgschance gesehen hätte, hätte ich den Fall abgegeben», konterte Staatsanwalt Kilchenmann während des Prozesses den Vorwurf, er hätte das Verfahren den Urnern übergeben müssen.

Nicht einen Tag in U-Haft

Wie ist Kilchenmann 2011 nach dem Eingang der Anzeige vorgegangen? Es war sehr schnelles Handeln nötig. Auf eine Verhaftung der beiden Verdächtigen hat er verzichtet – unter anderem, weil das wegen der noch bescheidenen Verdachtslage ein zu grosser Eingriff gewesen wäre. Beide Verurteilten sassen bis heute nicht einen Tag in Haft.

Aber es gab Hausdurchsuchungen. Zum Beispiel im Goldhaus in Othmarsingen. Mehrere Polizisten waren einen Tag lang damit beschäftigt, die Akten aus zehnjähriger Geschäftigkeit abzutransportieren – und vorher korrekt zu inventarisieren. Experten mussten die IT forensisch richtig einfrieren. Und ein Spezialteam sorgte dafür, dass nicht alle Beteiligten eingeschlossen wurden – weil die IT mit der Schliessanlage des Goldhauses gekoppelt war.

Kilchenmann hat an der Universität St.Gallen Jurisprudenz studiert – mit Zusatzausbildung in Wirtschaft. Er arbeitet seit 2011 bei der Aargauer Staatsanwaltschaft. «Der Fall der Goldhändler war in den letzten Jahren so etwas wie mein Kind», sagt Kilchenmann. Er habe daneben zwar immer noch andere Fälle bearbeitet, jedoch keinen in dieser Grössenordnung. Was war die grösste Herausforderung am Anfang des Verfahrens? «Sehr wichtig war der Wille, sich in etwas ganz Neues einzuarbeiten», sagt Kilchenmann. Konkret in die Welt der Goldförderung und des internationalen Edelmetall-Handels.

Fehler auf der Insel Aruba

Die Goldschürfer haben ein weltumspannendes Firmengeflecht aufgezogen – wohl um zu vertuschen. Das zu entwirren, zu verstehen, war für den Staatsanwalt schwierig: «Man muss einen rechten Durchhaltewillen haben.» Es habe sehr wohl Phasen gegeben, in denen er zu zweifeln begonnen habe. Mitgeholfen haben ihm der polizeiliche Ermittler und ein Gutachter.

Ein Problem für sich waren die Rechtshilfeverfahren. Sie sind, sofern überhaupt möglich, sehr zeitintensiv. Wirtschaftskriminelle lieben Länder, mit denen die Schweiz keine Rechtshilfeabkommen hat. Im konkreten Fall etwa Ghana, die Malediven, Sierra Leone, Surinam. Und sie schätzen Offshore-Paradiese, die – ganz legal – von Firmen keine richtigen Buchhaltungen verlangen. Aber auch sie machen Fehler: Die Goldschürfer wählten für einen Ableger die Insel Aruba. Ein vermeintlich sicheres Pflaster, aber, was sie nicht beachteten, zu den Niederlanden gehörend und damit dem EU-Rechtshilferecht unterworfen.

Ermittlungen in Belgien

Damit solche Verfahren überhaupt in Gang kommen, muss ein Staatsanwalt viel reisen können. Das war für Kilchenmann nicht möglich. Er war nur einmal in Belgien, wo gegen die Goldschürfer von Othmarsingen ebenfalls ermittelt wird, weil sie dortige Betrüger übers Ohr gehauen haben sollen.

Nach vier Jahren Analysearbeit konnte der Staatsanwalt mit dem Formulieren der Anklageschriften beginnen. Diese wurden je 82 Seiten dick – was an sich ausserordentlich viel ist, aber die komplexe Materie doch extrem verkürzt. Zwischenzeitlich hat das Bezirksgericht nach dreitägiger Verhandlung das Urteil gefällt und ist weitgehend dem Antrag von Kilchenmann gefolgt. Auch das Gericht war mit dem Verfahren extrem gefordert: Es musste mit einem temporären Angestellten verstärkt werden.

Jetzt auf

270 Seiten Urteil

Und jetzt? Die je über 270 Seiten umfassenden Urteile des Bezirksgerichtes sind letzte Woche verschickt worden. Kilchenmann erwartet, dass sie ans Ober- und Bundesgericht weitergezogen werden. Sollten die Verurteilten je ins Gefängnis müssen, wird das erst viele Jahre nach Zusammenbruch des Kartenhauses der Fall sein. Dem kostspieligen Verfahren stehen eingezogene Forderungen im Umfang von 2.7 Millionen Franken gegenüber, deren Werthaltigkeit noch offen ist. Das zweifellos teure Verfahren sei der Preis für die Rechtssicherheit und die Zeichensetzung gegenüber den Tätern und Nachahmern, erklärt Kilchenmann. (aargauerzeitung.ch)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
27.12.2016 09:15registriert Januar 2016
Zwei dicke Fische! Hut ab vor der Staatsanwaltschaft.
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