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Schweizer Armee-Hauptmann fährt mit gefälschtem Marschbefehl gratis ÖV

Armee-Hauptmann fährt mit gefälschtem Marschbefehl gratis ÖV – und fliegt auf

Ein Kaderangehöriger der Schweizer Armee wurde letzten September dabei erwischt, wie er mit einem gefälschten Marschbefehl gratis ÖV fuhr. Die Geschichte wurde beinahe zur Staatsaffäre.
09.07.2024, 15:4909.07.2024, 16:26
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Mit einem gefälschten Marschbefehl fuhr ein Armee-Hauptmann gratis ÖV.
Mit einem gefälschten Marschbefehl fuhr ein Armee-Hauptmann gratis ÖV.Bild: Shutterstock

Ein Marschbefehl ermöglicht Armeeangehörigen die Gratis-Nutzung der Schweizer ÖV – allerdings nur in einem befristeten Zeitraum.

Um diesen Zeitraum noch ein wenig hinauszuzögern, hat ein Hauptmann der Schweizer Armee kurzerhand das Datum auf seinem Marschbefehl gefälscht, wie der «Beobachter» berichtet.

Der Schwindel fiel einer SBB-Zugbegleiterin allerdings im September letzten Jahres auf. Sie bemerkte, dass das Gültigkeitsdatum des Marschbefehls nicht mit den Daten des QR-Codes auf der Rückseite übereinstimmte.

Der «Beobachter» zitiert aus einem neuen rechtskräftigen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft. Demnach habe der Hauptmann das Datum abgeändert, um «freie Fahrt auf allen Strecken» zu erhalten. Und dies auch ausser Dienst.

Es drohte sogar ein «politisches Staatsdelikt»

Das Fälschen des Marschbefehls hat denn auch Konsequenzen für den Armee-Angehörigen. Ein Gericht verurteilt den Mann wegen «Fälschungen von Aufgeboten und Weisungen» zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken insgesamt), hinzu kommen 500 Franken Verfahrenskosten.

Wie es im Bericht weiter heisst, sei der Hauptmann aber noch glimpflich davongekommen. Denn die Bundesanwaltschaft soll sogar eine Anklage wegen eines möglichen «politischen Staatsdelikts» geprüft haben, was allerdings die Ermächtigung des Bundesrates gebraucht hätte.

Der zuständige Generalsekretär des Justiz- und Polizeidepartements habe sich aber gemäss dem Bericht dagegen entschieden, weil der Bundesrat sich «auf wichtigere Aufgaben» konzentrieren solle. (ome)

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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stookie
09.07.2024 16:53registriert Oktober 2014
Mein letzter WK (ich ging nie gerne):
Ich im Zug, Militärkombi an, werde vom Schaffner nach dem Marschbefehl oder Zugbillet gefragt, ich (durchaus pampig) "Würde ich so angezogen privat rumfahren?"...
Jetzt verstehe ich...

Lieber Schaffner von damals, tut mir immernoch leid das ich etwas pampig war. War nicht persönlich! ;-)
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Demetria
09.07.2024 16:32registriert März 2020
Angesichts der Tatsache, dass es in der Schweiz legal ist öfters mal ganze Banken kollabieren zu lassen, von der Schweiz aus WMs in Katar zu organisieren bei der Arbeiter wie Fliegen sterben oder öfters mal Frauen zusammen zu schlagen und zu vergewaltigen wie in Schaffhausen, muss ich sagen, dass mich das bisschen Schwarzfahren nicht mal mehr wütend macht.

Wütend macht mich eher dass die Staatsanwalt wegen so einem Pipifax gleich auf politischen Staatsdelikt gehen will und bei den Delikten der Reichen beide Augen verschliesst.
Wie der Fall aus Genf zeigt ist bei uns ja sogar Sklaverei legal.
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Wir (M)Ostschweizer*innen nun im Süden
09.07.2024 20:44registriert Juni 2019
Urkundenfälschung? Nach dem Recht der Schweiz im 251 StGB geregelt.
Urkundenfälschung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hät er nohmol Dussel kah.
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