Ein Marschbefehl ermöglicht Armeeangehörigen die Gratis-Nutzung der Schweizer ÖV – allerdings nur in einem befristeten Zeitraum.
Um diesen Zeitraum noch ein wenig hinauszuzögern, hat ein Hauptmann der Schweizer Armee kurzerhand das Datum auf seinem Marschbefehl gefälscht, wie der «Beobachter» berichtet.
Der Schwindel fiel einer SBB-Zugbegleiterin allerdings im September letzten Jahres auf. Sie bemerkte, dass das Gültigkeitsdatum des Marschbefehls nicht mit den Daten des QR-Codes auf der Rückseite übereinstimmte.
Der «Beobachter» zitiert aus einem neuen rechtskräftigen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft. Demnach habe der Hauptmann das Datum abgeändert, um «freie Fahrt auf allen Strecken» zu erhalten. Und dies auch ausser Dienst.
Das Fälschen des Marschbefehls hat denn auch Konsequenzen für den Armee-Angehörigen. Ein Gericht verurteilt den Mann wegen «Fälschungen von Aufgeboten und Weisungen» zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken insgesamt), hinzu kommen 500 Franken Verfahrenskosten.
Wie es im Bericht weiter heisst, sei der Hauptmann aber noch glimpflich davongekommen. Denn die Bundesanwaltschaft soll sogar eine Anklage wegen eines möglichen «politischen Staatsdelikts» geprüft haben, was allerdings die Ermächtigung des Bundesrates gebraucht hätte.
Der zuständige Generalsekretär des Justiz- und Polizeidepartements habe sich aber gemäss dem Bericht dagegen entschieden, weil der Bundesrat sich «auf wichtigere Aufgaben» konzentrieren solle. (ome)
Ich im Zug, Militärkombi an, werde vom Schaffner nach dem Marschbefehl oder Zugbillet gefragt, ich (durchaus pampig) "Würde ich so angezogen privat rumfahren?"...
Jetzt verstehe ich...
Lieber Schaffner von damals, tut mir immernoch leid das ich etwas pampig war. War nicht persönlich! ;-)
Wütend macht mich eher dass die Staatsanwalt wegen so einem Pipifax gleich auf politischen Staatsdelikt gehen will und bei den Delikten der Reichen beide Augen verschliesst.
Wie der Fall aus Genf zeigt ist bei uns ja sogar Sklaverei legal.
Urkundenfälschung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hät er nohmol Dussel kah.