In allen 26 Kantonen lautete das Ergebnis dann aber schliesslich Nein – und die Ablehnung war deutlich. Rund 784'600 Stimmberechtigte legten ein Ja ein, rund 1'637'000 ein Nein.
Die höchsten Nein-Stimmen-Anteile hatte der ländliche Halbkanton Obwalden mit 73,1 Prozent. In Appenzell Innerrhoden, aber auch in Genf und in der Waadt betrugen die Nein-Anteile ebenfalls über 72 Prozent. Über 70 Prozent Nein-Stimmen wurden auch in Nidwalden, Graubünden und Luzern eingelegt.
Die meisten Sympathien fand die Initiative im ebenfalls ländlichen Kanton Jura sowie in Neuenburg. Je rund 41 Prozent dieser beiden Kantone hiessen die Initiative gut. Im Tessin betrug der Anteil der Ja-Stimmen 37,9 Prozent – das ist der zweithöchste Zustimmungsgrad.
Hinter dem Volksbegehren standen die Konsumentenzeitschriften «K-Tipp», «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio». Die Initianten wollten in die Verfassung schreiben, dass Post, SBB und Swisscom in der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben dürften, sondern einen guten und bezahlbaren Service bieten müssten.
Diese Vorgabe löste Diskussionen über die Umsetzung der Initiative aus. Die Gegner der Initiative fragten sich, wie viel Gewinn denn nun künftig erlaubt sein sollte.
Die Initianten hatten auch die Löhne der Topkader von bundesnahen Betrieben im Visier, und auch da waren die Auslegungen verschieden. Die Initianten forderten, dass Manager dieser Betriebe nicht mehr verdienen sollten als Mitglieder des Bundesrates, nämlich 475'000 Franken im Jahr.
Der Bundesrat dagegen wandte ein, dass nicht nur die Führungsspitzen, sondern sämtliche Mitarbeiter von der Forderung betroffen wären. Entsprechend müssten die Unternehmen ihr Lohngefüge an jenes der Bundesverwaltung anpassen.
Fiskalische Interessen hätten Bundesbetriebe in der Grundversorgung laut Initiative ebenfalls nicht mehr erfüllen dürfen. Allein Post, SBB und Swisscom lieferten 2014 gemeinsam 500 Millionen an Ertragssteuern ab. Hinzu kamen 780 Millionen Franken Gewinnausschüttung.
Dass die Initiative auch den Verzicht auf Quersubventionierung verlangte, widersprach für die Gegner dem Grundprinzip, dass im Service public weniger rentable Leistungen durch rentablere mitfinanziert werden.
Parteien von links bis rechts hatten vor der Initiative gewarnt. Ein besserer Service public sei bei einem Ja keineswegs zu erwarten, machten sie geltend. Stattdessen führe etwa das Gewinnverbot dazu, dass Service-public-Unternehmen nicht mehr genügend Mittel für Investitionen in neue Technologien oder für den Ausbau der Infrastruktur hätten. (sda)