Die Fahrschulen im Oberwallis haben für den praktischen Fahrunterricht und auch für Theorie-Lektionen die Preise abgesprochen und Empfehlungen gemacht. In den Augen der Wettbewerbskommission (Weko) haben sie damit gegen das Kartellgesetz verstossen.
Die empfohlenen Preise stellten Preisabreden dar und seien unzulässig, befand die Weko in einem Entscheid vom 25. Februar. Sie brummte den Fahrlehrern eine Sanktion von 50'000 Franken auf, wie sie am Dienstag mitteilte. Der Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Gleichzeitig bewilligten die Wettbewerbshüter eine mit dem dem Fahrlehrerverband Oberwallis (FVO) getroffene einvernehmliche Regelung. Darin verpflichten sich der Verband und seine Mitglieder, künftig keine Preisempfehlungen mehr herauszugeben. Ebenso dürfen sie keine Informationen über Preise und Tarife mehr austauschen.
Die Untersuchung wurde im März 2018 eröffnet, nach einer Meldung der Preisüberwachung. Bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Informationen hätten die Absprachen zwischen den Fahrerlehrern aufgezeigt, schrieb die Weko. Betroffen gewesen seien Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Oberwallis. (sda)