Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung sollen die kantonalen Steuerbehörden weiterhin keine Bankdaten einsehen dürfen. Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine Revision des Steuerstrafrechts. Das hat er am Mittwoch beschlossen. Derzeit bestünden geringe Erfolgschancen für dieses Projekt, begründet er den Entscheid.
Mit der Reform wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht länger hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Steuerämter sollten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung von Banken Auskunft verlangen können. Damit wäre die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug bezüglich der Untersuchungsmittel weggefallen.
Hintergrund war nicht zuletzt die Kritik der Kantone, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger würde sich nichts ändern, betonte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei der Präsentation der Vorschläge. Das Bankgeheimnis sollte aber kein Schutz für Steuerhinterzieher sein.
Während die Linken die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüssten, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis. Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie.
Der Bundesrat krebste in der Folge zurück und beauftragte das Finanzdepartement, die Vorlage abzuschwächen: Die kantonalen Steuerbehörden sollten bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankdaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat. (aeg/sda)