In einer Mitteilung der Stawa wird einer der Fälle beschrieben. Nachdem ein Mann eine Freundschaftsanfrage von einer unbekannten Frau erhalten hatte, vereinbarten sie einen Videochat. Die Frau gab an, an einer Beziehung interessiert zu sein, und zog sich daraufhin aus. Anschliessend forderte sie den Mann dazu auf, dies ebenfalls zu tun. Erst nach Chatende wurde dem Opfer mitgeteilt, dass das Video aufgezeichnet worden war.
Es wurde ihm umgehend damit gedroht, dass das Video in sozialen Netzwerken veröffentlicht werde, wenn er nicht mehrere tausend Franken überweise. Der Mann weigerte sich, worauf das Video hochgeladen wurde.
Vor dem Erstellen solcher Videos und Bilder warnen die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft. Die intimen Bilder, welche vor allem von Jugendlichen oft als Liebesbeweis versendet werden, könnten zum Beispiel bei einem Beziehungsende gegen sie verwendet werden. Ist ein solches Video bereits im Internet, solle der Anbieter der Plattform kontaktiert werden, welcher die Inhalte löschen könne, empfehlen die Behörden. (poe) (bzbasel.ch)