Der FDP-Bundesratskandidat Ignazio Cassis ist nach eigenen Angaben nicht mehr schweizerisch-italienischer Doppelbürger. «Als ich mich entschieden habe, mich für die Bundesratswahl zur Verfügung zu stellen, habe ich auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet.»
Dies teilte Cassis am Freitag dem Onlineportal Tagesanzeiger.ch/Newsnet mit. «Es war für mich persönlich stimmig so.»
Cassis hatte die italienischen Staatsbürgerschaft von seinem Vater geerbt. 1976, mit 15 Jahren, habe er dann die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen, sagte Cassis.
Von den drei FDP-Bundesratskandidaten ist jetzt nur noch der Genfer Staatsrat Pierre Maudet Doppelbürger. Er besitzt neben dem Schweizer auch den französischen Pass.
Dies hat eine Debatte um seine politische Loyalität ausgelöst. Verschiedene Politiker, auch aus den Reihen der FDP, fordern Maudet indirekt auf, seine doppelte Staatsbürgerschaft aufzulösen.
Maudet selbst kündigte gegenüber dem Onlineportal an, die Frage im Bundesrat zur Diskussion zu stellen, sollte er gewählt werden. «Wenn der Gesamtbundesrat zum Schluss kommt, es sei besser, bin ich bereit, meinen französischen Pass abzugeben.»
Die Waadtländer Nationalrätin Isabelle Moret besitzt nur die Schweizer Staatsbürgerschaft.
In der Schweiz gibt es kein Verbot für Bundesräte, eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben. Untersagt ist den amtierenden Regierungsmitgliedern bloss, ausländische Titel oder Orden anzunehmen. Zudem dürfen sie laut Gesetz für ausländische Staaten keinerlei amtliche Funktionen ausüben.
In Australien ist die Situation anders. Dort dürfen Abgeordnete keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Wegen der doppelten Staatsbürgerschaft droht dem Vize-Premierminister Barnaby Joyce der Verlust seines Parlamentsmandats und seines Amtes. Joyce hatte erst vor kurzem von seiner zusätzlichen neuseeländischen Staatsangehörigkeit erfahren und sich «schockiert» gezeigt.
Er hat nun bei den neuseeländischen Behörden beantragt, auf die dortige Staatsbürgerschaft zu verzichten. Abgewendet ist die bizarre Affäre aber offenbar noch nicht: Das Oberste Gericht muss noch bestätigen, dass Joyces Mandat rechtmässig ist. (sda/afp)