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Juhui, die AHV-Renten steigen und in die Säule 3a können wir mehr einzahlen

Juhui, die AHV-Renten steigen und in die Säule 3a können wir mehr einzahlen

21.09.2018, 10:3521.09.2018, 10:40
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Weil Preise und Löhne steigen, erhöht der Bundesrat die AHV- und IV-Renten. 2019 steigt die Minimalrente um 10 Franken, die Maximalrente um 20 Franken. Die Kosten belaufen sich auf 430 Millionen Franken pro Jahr.

Nach den Beschlüssen des Bundesrats vom Freitag beträgt eine AHV/IV-Minimalrente neu 1185 Franken pro Monat, die Maximalrente 2370 Franken. Erhöht werden auch die Beträge für die Deckung des Allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen etwas höhere Mindestbeiträge.

Höhere Beiträge in der Säule 3a

Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre, ob die Renten erhöht werden müssen. Zuletzt hat er sie 2015 angepasst. In den folgenden Jahren sind Löhne und Preise so schwach gestiegen, dass die Renten nicht angepasst wurden. Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Er basiert auf dem so genannten Mischindex, dem Mittel aus Preis- und Lohnindex.

Die Rentenerhöhungen kosten insgesamt 430 Millionen Franken. 380 Millionen Franken entfallen auf die AHV, 50 Millionen Franken auf die IV. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen verursacht Zusatzkosten von 1.3 Millionen Franken.

Auch bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat Änderungen beschlossen. Der Koordinationsabzug steigt von 24'675 Franken auf 24'885 Franken, die Eintrittsschwelle von 21'150 Franken auf 21'330 Franken. In die Säule 3a können maximal 6826 Franken statt wie heute 6768 Franken eingezahlt werden. Wer keine 2. Säule hat, kann bis zu 34'128 Franken einzahlen. Heute beträgt das Maximum 33'840 Franken. (whr/sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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domin272
21.09.2018 10:42registriert Juli 2016
Immer noch ein lächerlicher Maximalbetrag, der selbst als Maximum nicht reicht um seinen Verfassungsauftrag, nämlich knapp davon leben zu können erfüllt... Von der Mindestrente ganz zu schweigen... Aber streitet nur weiter über die ewige Frickellösung EL, bei der man noch fast beim Kanton für seinen Anspruch betteln muss...
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Butschina
21.09.2018 11:21registriert August 2015
Fast wichtiger wäre es den Mietzinsbetrag der EL endlich anzupassen. Seit ca 20 Jahren wird mit dem gleichen Betrag gerechnet. Vor 20 Jahren fand man bestimnt eine rollstuhlgängige Wohnung für CHF 1400.- inkl. NK. Heute ist dies noch höchstens in einem Dorf ab vom Schuss möglich. Die Mietzinsbeträge sind viel höher geworden. Das würde den meisten viel mehr dienen als die Rentenerhöhung.
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Pafeld
21.09.2018 12:28registriert August 2014
Boah, 20 CHF mehr im Monat... Aber nicht alles auf einmal au geben, gell!

Die Kantone werden sich diese Gelegenheit wahrscheinlich nicht entgegen lassen und auch gleich die Ergänzungsleistungen um den entsprechenden Betrag zu kürzen.
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