Der Eklat liegt sieben Monate zurück. In Bundesbern finden viele, dass man die Angelegenheit auf sich beruhen lassen sollte. Das ist aber schwierig, denn die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren.
Worum geht es? Am vergangenen 13. Dezember wählte das Parlament den Bundesrat. Einen Tag danach entschied die Landesregierung über die Zuteilung der Departemente. Die Sitzung endete mit einer Überraschung.
Es waren alle davon ausgegangen, dass der neue Bundesrat Beat Jans (SP) das Innendepartement von Alain Berset (SP) übernehmen würde. So kam es aber nicht: Elisabeth Baume-Schneider (SP) verliess nach nur einem Jahr das Justizdepartement.
Jans und weitere Mitglieder des Gremiums fühlten sich überrumpelt. Beobachter interpretierten den Wechsel Baume-Schneiders als Flucht. Mehrere Bundesräte waren nicht zufrieden damit, wie die neue Bundespräsidentin Viola Amherd (Mitte) die Sitzung vorbereitet hatte. Eine vorgängige Information über den Plan Baume-Schneiders gab es nicht. Also waren die Bundesräte nicht vorbereitet.
Am 20. Dezember 2023 berichtete CH Media über die Missstimmung in der Regierung und die Kritik an der Bundespräsidentin. Dann geschah etwas, was der Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben ist: Die Bundeskanzlei erstattete Anzeige, und die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren. Es wird gegen Unbekannt geführt «wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses», wie Linda von Burg bestätigt. Sie ist interimistische Kommunikationsleiterin der Bundesanwaltschaft.
Es gab im Dezember keine Unterlagen, die vor der Sitzung in den Departementen zirkulierten. Die Ermittlungen setzen darum an einem anderen Punkt an: Wann hat welcher Bundesrat welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Personen über den Ausgang der Sitzung in Kenntnis gesetzt? Wie hat er oder sie das getan?
Die Mitglieder der Landesregierung erhielten von der Bundesanwaltschaft einen Katalog mit entsprechenden Fragen. Es ist ungewöhnlich, dass die Ermittlungsbehörde eine Amtsgeheimnisverletzung auf diese Weise aufzuklären versucht.
Bundespräsidentin Amherd verteidigte sich vor Weihnachten in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Sie sagte, dass erst kurz vor der Bundesratssitzung der Wunsch nach einem Wechsel da gewesen sei. Wie kurz genau? Das erklärte Amherd nicht. Sie hielt aber fest, dass der Wunsch nach einem Departementswechsel auch in einer laufenden Sitzung geäussert werden könne. «Als Mitglieder des Bundesrats sollten wir uns gewohnt sein, so zu arbeiten, dass man sich nicht überrumpelt fühlt – sondern dass man sich rasch eine Meinung bilden kann.»
Das war eine Entgegnung auf den Vorwurf, dass die Vorbereitung der Sitzung ungenügend gewesen sei. Amherd hielt ihren Kritikern im Gremium mangelnde Flexibilität vor. Die Bundespräsidentin betonte ausserdem, dass die Sitzung zur Departementsverteilung «in Minne» verlaufen sei. Das könne man so sagen.
Für Befremden in mehreren Departementen sorgt der Umstand, dass die Angelegenheit ein Strafverfahren nach sich zieht. Ein Kadermitarbeiter der Bundesverwaltung meint, dass eine Bundesratssitzung offenbar nicht zur Zufriedenheit aller Mitglieder verlaufen sei. «Da wäre es gut, die Regierung würde eine Manöverkritik machen und diskutieren, wie solche Aufgaben künftig besser gelöst werden können.» Stattdessen versuche nun die Bundesanwaltschaft herauszufinden, welcher Bundesrat nach der Sitzung zur Departementsverteilung seinen Ärger gegenüber wem Luft gemacht haben könnte. Das bringe nichts.
Die Strafuntersuchung wird als Beleg dafür gesehen, dass der Teamgedanke in der Landesregierung wenig verbreitet sei. Wenn nach einer Departementsverteilung die Ermittlungsbehörde aktiv werde, deute das auf übertriebenes Einzelkämpfertum hin. Wer hier möglicherweise eine Indiskretion begangen habe und wer nicht, sei nicht von Belang. «Dass die Bundesräte nach einer Regierungssitzung einen Katalog mit seltsamen Fragen der Bundesanwaltschaft abarbeiten müssen, ist unwürdig. Es stellt der Kollegialbehörde kein gutes Zeugnis aus.»
Nicht zuletzt wegen der Corona-Leaks – der engen Zusammenarbeit zwischen Bersets Innendepartement und dem Ringier-Verlag während der Pandemie – erstattet die Bundeskanzlei schnell Anzeige, wenn es eine Indiskretion entdeckt. Zuletzt hatten Medien vorzeitig über Pläne von Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur Bankenregulierung und über das Modell von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur Finanzierung der 13. AHV-Rente berichtet. Die Ermittlungen verlaufen meistens im Sand. Die Journalisten berufen sich auf den Quellenschutz. Und das Leck in der Bundesverwaltung zu finden, ist sehr schwierig. (aargauerzeitung.ch)
Jöö, seid ihr überfordert mit der Verantwortung in eurem Beruf? Hat euch niemand gezwungen dem Wechsel zuzustimmen. Oder auch ausgiebig dies zu diskutieren. Sorry, wenn man es als Bundesrat nicht schafft, etwas das einem stört anzusprechen wenn man darüber verhandelt, dann ist man sowas von fehl im Job und ganz offensichtlich überfordert.