Coiffeursalons und Baumärkte dürfen öffnen – die wichtigsten Entscheide des Bundes
Ab 27. April: Coiffeur- und Kosmetikstudios dürfen öffnen
Die erste Priorität des Bundesrates ist es weiterhin, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Lockdown wird aber etappenweise gelockert.
Ab dem 27. April dürfen Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen wieder öffnen, wenn sie, so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, ein «überzeugendes Schutzkonzept» vorlegen können. Dazu gehören:
- Coiffeursalons
- Massagepraxen
- Tattoo-Studios
- Kosmetiksalons
Ebenfalls ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden.
Ab 27. April: Spitäler dürfen wieder operieren
Den Spitälern ist es ab dem 27. April wieder erlaubt, sämtliche – auch nicht dringliche – Eingriffe vorzunehmen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert. Auch ambulante medizinische Praxen wie Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massagen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Ab 27. April: Beerdigungen dürfen stattfinden
Die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wird wieder aufgehoben.
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Ab 11. Mai: Obligatorische Schulen sollen öffnen
In einer zweiten Etappe werden ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den definitiven Entscheid darüber fällt der Bundesrat jedoch am 29. April.
Ab 8. Juni: Alle Schulen sollen öffnen
In einem dritten Schritt sollen im Juni nach den obligatorischen Schulen auch die Mittel-, Berufs- und Hochschulen ihren Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.
Ab 8. Juni: Freizeitanlagen sollen öffnen
Gleichzeitig sollen auch Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wieder geöffnet werden können. Dazu gehören Zoos, Museen, Bibliotheken und botanische Gärten. Auch hierzu beschliesst der Bundesrat die Details am 27. Mai.
Weitere Beschlüsse
Schriftliche Prüfungen gestrichen
Für alle praktischen Lehrabschlussprüfungen wurde schweizweit eine durchführbare Variante beschlossen. Die schulischen bzw. schriftlichen Prüfungen fallen aus. Sie werden durch Erfahrungsnoten ersetzt.
Diese Regelung betrifft rund 75'000 Jugendliche, die diesen Sommer ihre Grundausbildung abschliessen werden. Trotz der Coronakrise erhalten sie so das anerkannte eidgenössische Fähigkeitszeugnis und sind für den Arbeitsmarkt gewappnet.
Bei den praktischen Prüfungen regeln die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt den genauen Ablauf. Auch Ausnahmen sind vorgesehen. Können die empfohlenen Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden, können Kantone von der Durchführung einzelner praktischer Prüfungen absehen.
Wie genau die Maturitätsprüfungen geregelt werden, wird laut Bund spätestens Anfang Mai entschieden.
Nationales Forschungsprogramm
Um die vielen offenen Fragezeichen, die es noch immer zum Coronavirus gibt, zu klären, hat der Bund am 16. April ein Nationales Forschungsprogramm «COVID-19» lanciert. Während 24 Monaten sollen Forscherinnen und Forscher mithilfe von 20 Millionen Franken folgende Themen untersuchen:
- Biologie, Immunologie und Immunopathologie des Virus SARS-CoV-2 (für ein besseres Verständnis der Erkrankung)
- Neue Ansätze in der Epidemiologie (einschliesslich digitale und genetische Ansätze) und neue Strategien bezüglich Prävention für Infektionen
- Klinische Charakterisierungen und klinisches Management von COVID-19
- Erforschung und Entwicklung von neuen Impfstoffen und innovativen Diagnoseverfahren für den verlässlichen Nachweis von COVID-19
(ohe)
