Die erste Priorität des Bundesrates ist es weiterhin, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Lockdown wird aber etappenweise gelockert.
Ab dem 27. April dürfen Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen wieder öffnen, wenn sie, so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, ein «überzeugendes Schutzkonzept» vorlegen können. Dazu gehören:
Ebenfalls ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden.
Den Spitälern ist es ab dem 27. April wieder erlaubt, sämtliche – auch nicht dringliche – Eingriffe vorzunehmen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert. Auch ambulante medizinische Praxen wie Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massagen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wird wieder aufgehoben.
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In einer zweiten Etappe werden ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den definitiven Entscheid darüber fällt der Bundesrat jedoch am 29. April.
In einem dritten Schritt sollen im Juni nach den obligatorischen Schulen auch die Mittel-, Berufs- und Hochschulen ihren Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.
Gleichzeitig sollen auch Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wieder geöffnet werden können. Dazu gehören Zoos, Museen, Bibliotheken und botanische Gärten. Auch hierzu beschliesst der Bundesrat die Details am 27. Mai.
Für alle praktischen Lehrabschlussprüfungen wurde schweizweit eine durchführbare Variante beschlossen. Die schulischen bzw. schriftlichen Prüfungen fallen aus. Sie werden durch Erfahrungsnoten ersetzt.
Diese Regelung betrifft rund 75'000 Jugendliche, die diesen Sommer ihre Grundausbildung abschliessen werden. Trotz der Coronakrise erhalten sie so das anerkannte eidgenössische Fähigkeitszeugnis und sind für den Arbeitsmarkt gewappnet.
Bei den praktischen Prüfungen regeln die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt den genauen Ablauf. Auch Ausnahmen sind vorgesehen. Können die empfohlenen Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden, können Kantone von der Durchführung einzelner praktischer Prüfungen absehen.
Wie genau die Maturitätsprüfungen geregelt werden, wird laut Bund spätestens Anfang Mai entschieden.
Um die vielen offenen Fragezeichen, die es noch immer zum Coronavirus gibt, zu klären, hat der Bund am 16. April ein Nationales Forschungsprogramm «COVID-19» lanciert. Während 24 Monaten sollen Forscherinnen und Forscher mithilfe von 20 Millionen Franken folgende Themen untersuchen:
(ohe)
Wird endlich wieder einmal Zeit den Bubikopf zu trimmen.