Weil sich das Coronavirus auch in der Schweiz weiter ausbreitet, hat der Bundesrat eine «besondere Lage» ausgerufen. Als erste Massnahme werden Grossveranstaltungen abgesagt. Doch kann ich jetzt am Wochenende nicht mehr Ski fahren gehen? Und was ist mit dem öffentlichen Verkehr? Alle Antworten zu den drängendsten Fragen findest du hier:
Vom Verbot betroffen sind öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Das Verbot gilt per sofort. Davon betroffen ist auch die Basler Fasnacht – und die Fussball- und Hockey-Spiele der höchsten Spielklassen.
Die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen müssen zusammen mit den kantonalen Behörden Risikobeurteilungen vornehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.
Der Schutz der Bevölkerung habe für den Bundesrat oberste Priorität, so Alain Berset vor den Bundeshausmedien am Freitagmorgen. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr sei gegeben. Die Situation werde deshalb als besondere Lage eingestuft. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme eine grosse Auswirkung auf das alltägliche Leben in der Schweiz bedeute. Trotzdem will man so eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz verhindern.
Nein, der öffentliche Verkehr wird von der Massnahme nicht tangiert.
Man habe sich auf grosse Veranstaltungen konzentrieren wollen, bei denen viele Menschen auf engem Raum sind und man sich nicht frei bewegen könne, so Bundesrat Berset. Gemäss jetzigem Stand bestehe Ansteckungsrisiko, wenn man sich mehrere Minuten lang näher als zwei Meter neben einer infizierten Person befinde. «Das ist an Bahnhöfen nicht der Fall», präzisierte Berset. Zudem können die Pendler in den Zügen und Bussen die Hygienemassnahmen weiterhin umsetzen.
In den Skigebieten kann der Betrieb laut Bundesrat Berset weiterlaufen. Zwar könne es in einem Skigebiet mehr als 1000 Skifahrer geben, diese seien aber nicht auf engstem Raum eingepfercht und könnten sich frei bewegen. Dadurch können sie die persönlichen Hygienemassnahmen aufrechterhalten.
Diese Zahl kann tatsächlich etwas willkürlich wirken, meint Bundesrat Berset. Aber damit könne man eine Grenze zwischen den grossen und kleineren Veranstaltungen treffen. Bei Ansteckungen an Grossveranstaltungen kann die Ansteckungskette schnell ausser Kontrolle geraten und nicht mehr nachvollzogen werden.
Wer nach dem Veranstaltungsverbot auf einem wertlosen Ticket sitze, werde durch den Bund nicht entschädigt. Das sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel.
Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert von Veranstaltern jetzt abgesagter Events Kulanz: «Sie müssen Hand bieten zu Lösungen, welche nicht ausschliesslich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen», so Präsidentin Sara Stalder.
Stand Freitagmorgen haben sich in der Schweiz 15 Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich weitere Personen infizieren werden.
Das BAG hat in einer früheren Pressekonferenz erklärt, man werde die «besondere Lage» ausrufen, sobald man die Ansteckungsketten nicht mehr überblicken kann. Dies sei aber momentan nicht der Fall. «Es gibt in der Schweiz keinen Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus, von dem wir nicht wissen, wo sich die Person angesteckt hat», sagt Bundesrat Alain Berset.
Das BAG hat die Neuansteckungen also noch unter Kontrolle, die «besondere Lage» wurde aus anderen Gründen ausgerufen, du findest sie oben. (pit/leo)