Mit den steigenden Coronafallzahlen kennt inzwischen wohl jede und jeder einen Bekannten, eine Arbeitskollegin oder gar einen Verwandten, der sich mit dem Virus angesteckt hat. Auch die Kontakte mit Infizierten nehmen zu und damit auch die unweigerliche Frage: Muss ich nun in Quarantäne? Im Folgenden finden Sie zehn Beispiele, die wir mit Hilfe der stellvertretenden Kantonsärztin des Kantons Glarus Corinna Schön eingeschätzt haben:
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Die Kinder müssen zehn Tage in Quarantäne, wenn sie mehr als 15 Minuten Kontakt hatten und den Mindestabstand von 1.5 Meter zur Lehrperson nicht einhalten konnten. Dabei müssen die 15 Minuten nicht am Stück erfolgen, es zählt die Summe Zeit. Es ist richtig, dass die Kinder der Nachbargemeinde nicht in die Quarantäne müssen.
Wird ein Kind positiv getestet, kann der Rest der Klasse weiterhin die Schule besuchen. Wenn allerdings zwei oder mehr Kinder aus derselben Klasse innert zehn Tagen positiv getestet werden, dann muss die gesamte Klasse in Quarantäne.
Das kommt ganz auf die Fallkonstellation an:
Je nachdem wie die Kontakte zwischen den WG-Bewohnern stattgefunden haben gilt auch hier der Grundsatz: Haben die Bewohner insgesamt mehr als 15 Minuten den Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten, müssen sie in Quarantäne. Wenn die Kontakte immer mit Maske stattgefunden haben: keine Quarantäne für die Mitbewohner.
Die achtjährige Tochter muss in Quarantäne, wenn sie mit der positiv getesteten Mutter den Mindestabstand von 1.5 Metern länger als 15 Minuten nicht eingehalten hat. Zum Test muss sie erst, wenn Symptome auftreten.
Wenn der Sohn mit der Mutter im selben Haushalt lebt und 48 Stunden vor Symptombeginn nahen, das heisst mit weniger als 1.5 Meter Abstand Kontakt hatte und das länger als 15 Minuten und ohne Maske - ja, dann muss er in Quarantäne. Es lohne sich, den Einzelfall genau zu betrachten. Denn, erklärt die stellvertretende Glarner Kantonsärztin mit einem Augenzwinkern, nicht jeder Jugendliche habe täglich 15 Minuten nahen Kontakt zu seinen Eltern.
Der Zahnarzt arbeitet normalerweise mit Maske, daher sollte keine Quarantäne für Mutter und Tochter entstehen. Dies muss aber ebenfalls vom Contact-Tracing-Team des jeweiligen Kantons bestätigt werden. Es gilt auch hier grundsätzlich: Haben Kontakte ohne Maske, länger als 15 Minuten und mit zu nahem Abstand mit dem Zahnarzt stattgefunden, dann müssen sie in Quarantäne.
Auch hier gilt das Augenmerk dem Abstand der Personen am Tisch. Beim Biertrinken stellt sich die Frage nach der kumulativen Zeit von mehr als 15 Minuten erfahrungsgemäss ja wohl weniger. Wenn der Abstand kleiner als 1.5 Meter war, dann gilt Quarantäne für alle drei Kollegen.
Nein, keine Quarantäne; solange im Fitnesscenter tatsächlich kein Kontakt ohne Maske stattgefunden haben. Wenn doch müsste man diese Kontakte genau, wie bereits in den anderen Beispielen beschrieben, genauer anschauen, ob auch die anderen zwei Bedingungen für eine Quarantäne erfüllt sind.
Nein, wer im Zug eine Maske trägt, muss nicht in Quarantäne.
Wer mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss gemäss Anweisungen der zuständigen kantonalen Behörde in Quarantäne. Doch was heisst enger Kontakt? Enger Kontakt bedeutet gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass man einem Infizierten während mehr als 15 Minuten näher als 1.5 Meter war. Und dies ohne Schutz, also ohne Maske oder Plexiglasscheibe.
War diese Person exakt während des Kontakts ansteckend, muss sich die Kontaktperson für zehn Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Ansteckend ist eine positiv getestete Person selbstverständlich während sie Symptome zeigt und 48 Stunden bevor die ersten Symptome auftreten. Die Quarantäne endet zehn Tage nach dem letzten Kontakt mit der ansteckenden Person. Gestern waren 24948 Personen in Quarantäne.
Für jene, die eine Reisequarantäne absitzen, endet sie zehn Tage nach dem Einreisetag. Stand gestern war das für 13594 Personen der Fall. In Reisequarantäne muss, wer sich in den letzten zehn Tagen in einem Staat oder einer Region mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten hat. Auf der seit gestern Donnerstag gültigen neuen Liste sind allerdings nur noch wenige Staaten drauf, weil nicht an vielen Orten das Risiko höher ist als in der Schweiz. Auf jeden Fall muss sich der Einreisende aus einem Risikogebiet bei den zuständigen kantonalen Behörden melden. Verboten ist in der Quarantäne jeglicher Kontakt mit anderen Personen, ausgenommen zu jenen, die im gleichen Haushalt leben und ebenfalls in Quarantäne stehen. Wer während der Quarantäne ein negatives PCR-Testergebnis erhält, darf die Dauer der Quarantäne trotzdem nicht verkürzen. Nur wer nach zehn Tagen keine Symptome hat, darf zurück in die Freiheit. Das letzte Wort haben die zuständigen kantonalen Stellen, welche jeweils über das Vorgehen informieren und Quarantäne- und Isolationslisten erstellen.
Auch für Kinder und Eltern gelten die gleichen Quarantäneregeln. Einige Abweichungen gibt es aber schon. Zum Beispiel wenn nur das Kind unter Quarantäne steht. Dann ist es nicht möglich, dass die anderen Familienmitglieder gar keinen Kontakt mehr zum Kind haben, vor allem wenn es noch klein ist. Die Kontakte sollten gemäss dem BAG aber so weit wie möglich reduziert werden. Eingesperrte Kinder dürfen auch für kurze Zeit an die frische Luft, allerdings ohne Kontakt zu anderen. Ist nur die Mutter in Quarantäne, muss der Vater die Betreuung übernehmen, umgekehrt gilt auch. Sind Vater und Mutter in Quarantäne, ist das Kind nicht alt genug seinen Alltag selbst zu meistern und ist keine Fremdbetreuung möglich, muss das Kind eventuell mit in die Quarantäne.
Die heilige Maske befreit uns von allem - nur nicht vor dem Virus.
Und nein, ich bin kein Maskenverweigerer und ich habe mir sogar etwas teurere beschafft, damit ich der Umwelt nicht zu sehr auf die Füsse trete. Aber die Skepsis bleibt.