Schweiz
Coronavirus

Corona-Massnahmen gibt es nur in wenige Kantonen

Bundesrat Alain Berset, Mitte, mit Michael Gerber, Leiter Abteilung Recht, BAG, links, und Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewaeltigung und internationale Zusammenarbeit Bundesamt fuer Gesundheit ...
Der Bundesrat gibt ab heute die Verantwortung den Kantonen zurück.Bild: keystone

Die grosse Übersicht – diese Corona-Regeln gelten jetzt in deinem Kanton

Ab heute, Freitag, ist die «besondere Lage» passé. Kantone können dennoch entscheiden, Massnahmen aufrechtzuerhalten. Eine Übersicht.
01.04.2022, 05:5102.04.2022, 15:46
Dennis Frasch
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Bundesrat Alain Berset verkündete am Mittwoch, dass die «besondere Lage» ab dem 1. April aufgehoben wird. Damit fallen auch die letzten Massnahmen, wie das Maskentragen im öffentlichen Verkehr oder die Isolationspflicht.

Dies aber quasi «nur» auf Bundesebene. Mit der Aufhebung der «besonderen Lage» erhalten die Kantone die Kompetenzen in der Gesundheits- und Epidemienpolitik zurück, so wie sie die Bundesverfassung eigentlich vorsieht.

Heisst: Die Kantone könnten entscheiden, einige Massnahmen aufrechtzuerhalten. Der Gesundheitsminister zeigte sich am Mittwoch auf Anfrage von watson optimistisch, dass das auch klappen wird: «Die Kantone haben sich weiterentwickelt und sind nun gut in der Lage, sich auf kommende Wellen vorzubereiten.»

Video: watson/bk

Wie berechtigt ist dieser Optimismus? watson hat alle 26 Kantone gefragt, wie ihre zukünftige Corona-Strategie aussehen wird. Die meisten Kantone setzen komplett auf Selbstverantwortung und Empfehlungen.

Wo gelten noch Massnahmen?

Von den 26 Kantonen haben sich nur gerade mal sieben dazu entschieden, einige Massnahmen beizubehalten. Die grosse Mehrheit der Kantone folgt dem Bund und hebt ab heute alle Massnahmen auf.

Fünf weiteren Kantonen haben noch nicht definitiv entschieden oder äusserten sich nicht bis zum Redaktionsschluss. Allfällige Entscheide werden in diesem Artikel nachgetragen.

Maskenpflicht nur noch mancherorts

Dort, wo weiterhin Corona-Massnahmen gelten, fokussiert man sich auf Gesundheitsinstitutionen: In den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Wallis und Genf gilt Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen weiterhin eine Maskenpflicht. Die Details unterscheiden sich leicht von Kanton zu Kanton. Die Maskenpflicht muss aber grösstenteils überall vom Personal und Besucherinnen bzw. Besucher eingehalten werden.

Andere Kantone wie der Aargau oder Solothurn raten zwar zu einer Maskenpflicht, überlassen die Entscheidung aber den Einrichtungen selbst. In allen anderen Kantonen gibt es weder eine Pflicht, noch eine Empfehlung.

Was aber nicht heisst, dass überall die Masken fallen werden: Viele Spitäler greifen unabhängig vom politischen Entscheid des Kantons durch und verordnen die Maskenpflicht. Dies geschieht auch aufgrund des personellen Drucks, weil es zu Engpässen wegen erkrankten Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachleuten kam.

Grosse Unterschiede bei Tests

Der Kanton Basel-Landschaft sticht bei den Massnahmen hervor: als einziger Kanton behält er auch eine Testpflicht für das Gesundheitspersonal bei. Dieses muss sich weiterhin zweimal wöchentlich testen lassen, wenn es mit besonders gefährdeten Personen Kontakt hat – unabhängig vom Impfstatus.

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In den anderen Kantonen herrscht in Sachen Tests ein Flickenteppich. Einige Kantone bieten repetitive Tests an Schulen und im Gesundheitsbereich weiter an, sie sind jedoch freiwillig (zum Beispiel Basel-Stadt).

Andere bieten sie nur im Gesundheitsbereich an, nicht aber in den Schulen (zum Beispiel Thurgau, Uri, Solothurn). Wieder andere überlassen die Entscheidung komplett den Institutionen (zum Beispiel Appenzell-Innerrhoden, Bern oder Graubünden) oder empfehlen gar eine Einstellung der Tests (Glarus und Zug).

Die Maskenpflicht im ÖV wird derweil in sämtlichen Kantonen abgeschafft. Auch die Isolationspflicht wird es in der Schweiz vorerst nicht mehr geben. Dies ist auch für jene Kantone zu erwarten, die noch nicht definitiv entschieden haben. Der Regierungsrat des Kantons Luzern entscheidet am 5. April, im Kanton Tessin soll die Entscheidung noch heute Freitag fallen.

Offene Fragen bei Arbeitsausfällen

Der Wegfall der Isolationspflicht dürfte die grosse Gefahr im Bereich der Infektionsbewältigung sein: Viele Kantone empfehlen zwar positiv getesteten Personen, zu Hause zu bleiben. Eine solche Empfehlung reicht aber nicht immer aus, um eine Arbeitsabsenz zu entschuldigen. Und nicht jeder Infizierte wird symptomfrei ein Arztzeugnis besorgen.

Einige Kantone fordern in diesem Zusammenhang das Prinzip der Selbstverantwortung: «Erkrankte sollen sich wie bei anderen üblichen Krankheitssymptomen verhalten», heisst es etwa beim Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen. Sprich: Es wird im Einzelfall entschieden werden müssen, ab wann eine Infektion tatsächlich eine «Erkrankung» ist.

Eine gewisse Flexibilität wird einzig vom Kanton Jura gefordert: Arbeitgeber sollen erst ab dem fünften Krankheitstag ein Arztzeugnis einfordern. Eine gesetzliche Regel ist das jedoch nicht.

Gibt es weitere präventive Massnahmen?

Dass sich das Coronavirus nicht analog zu den verschwindenden Massnahmen in Luft auflösen wird, ist klar. Deswegen wird seit geraumer Zeit von der Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen alternative Massnahmen zur Risikoreduktion gefordert, die keine einschneidende Eingriffe in das Leben der Gesellschaft darstellen.

Am häufigsten geht es dabei um die Luftqualität. Spezielle Luftfilter, wie sie in Ländern wie Deutschland bereits zu tausenden in Schulen und öffentlichen Gebäuden installiert wurden, sollen das Übertragungsrisiko unkompliziert senken.

In der Schweiz tut sich in puncto Luftqualität aber nur wenig. In den meisten Kantonen sind keine Projekte oder Richtlinien vorgesehen. Das regelmässige Lüften wird nur in einigen wenigen Kantonen ausdrücklich empfohlen – diese Empfehlung kam bislang vom Bund. Nun liegt die Verantwortung wieder bei den Kantonen.

In den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau sowie Appenzell-Ausserrhoden gab man auf Anfrage ausdrücklich zu Protokoll, CO₂-Messgeräte im Einsatz zu haben. In Basel-Stadt stellt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst den Basler Schulen leihweise einen «Luftampelkoffer» zur Verfügung. Der Koffer beinhaltet ein Merkblatt und eine sogenannte Luftampel zur Messung der CO₂-Konzentration in der Raumluft.

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quelle: keystone / peter klaunzer
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Video: watson
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39 Kommentare
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Rainbow Pony
01.04.2022 06:52registriert Februar 2018
Ach Kantönli.
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NullAchtFünfzehn
01.04.2022 08:26registriert März 2020
Und die Regierung des Kanton Luzern leistet es sich, seine Bevölkerung bis am 5. April im unklaren zu lassen, was gilt. Schwach.
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Apokalyptus
01.04.2022 07:21registriert Februar 2015
Bei Krankheit bzw. Symptomen gilt also das Prinzip Eigenverantwortung. Weil das ja auch so gut geklappt hat in der Vergangenheit.
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