Kurz nach Beginn des Prozesses gegen einen mutmasslichen Schweizer Spion in Frankfurt ist die Verhandlung für Beratungen zwischen der Verteidigung und der Anklage unterbrochen worden. Der Angeklagte kündigte eine Aussage an.
Die Verteidigung will den Prozess vor dem Oberlandesgericht offenbar durch eine Absprache mit der Anklage beenden. Dem 54-Jährigen wird geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last gelegt.
Einer der Anwälte der Verteidigung, Robert Kain, zeigte sich nach der Verhandlung zuversichtlich, dass man eine Übereinkunft mit der Anklage treffen kann : «Wir sind auf einem gutem Weg uns zu einigen.»
Die Anklage fordert von M. ein plausibles und nachvollziehbares Geständnis, wie der Generalbundesanwalt im Anschluss den Medienvertretern erklärte. Insbesondere hinsichtlich des angeblichen Maulwurfs in der Finanzverwaltung müsse M. entweder Hinweise zu dessen Identität liefern, oder glaubhaft darlegen, dass er keine Kenntnisse darüber hat. Die Verteidigung stellt sich auf den Standpunkt, dass keine solche Quelle existiert.
Die Anklage schlägt für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von mindestens anderthalb bis höchstens zwei Jahren auf Bewährung vor. Dazu soll er eine Geldstrafe von 50'000 Euro entrichten und die Prozesskosten übernehmen.
Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft dem Mann in der Anklage vor, im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag «eines Schweizer Nachrichtendienstes» die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) ausspioniert zu haben.
Dem Angeklagten wird ausserdem zur Last gelegt, persönliche Daten von drei Steuerfahndern beschafft sowie einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert zu haben.
Der mutmassliche Spion war im April in Frankfurt festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Fall hatte zu Verstimmungen in den deutsch-schweizerischen Beziehungen geführt. Das Verfahren vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ist zunächst bis Mitte Dezember terminiert. (wst/sda/afp/reu)