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Mann wollte Auftrags-Killer im Darknet engagieren – U-Haft rechtmässig

Mann wollte Auftrags-Killer im Darknet engagieren – U-Haft ist rechtmässig

22.01.2024, 12:0022.01.2024, 16:20
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Die Verlängerung der Untersuchungshaft für einen Mann, der im Darknet einen Auftrags-Killer anzuheuern versuchte, ist rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Beschuldigte wollte mit seiner Ex-Freundin abrechnen. Nun führt die Zürcher Justiz eine Strafuntersuchung wegen versuchter Anstiftung zu Mord.

Darknet, Mann vor dem Bildschirm, Original: Keystone
Der Verdächtige hatte bereits früher einen einschlägigen Auftrag im Darknet ausgeschrieben.bild: keystone

Anfang Januar 2023 beauftragte der Mann eine Person über eine Plattform im Darknet, das Verbrechen zu begehen. Zu diesem Zweck bezahlte er in mehreren Raten einen Betrag in Bitcoins, der etwa 20'000 US-Dollar entsprach. Der Mann wurde Mitte Februar festgenommen. Seine Untersuchungshaft wurde seither regelmässig verlängert.

In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht seine Beschwerde gegen die verwehrte Freilassung abgewiesen. Der Mann rügte, dass das Zürcher Obergericht von der Meinung der Gutachterin abgewichen sei, die das Rückfallrisiko als «gering bis mittel» eingestuft hatte.

«Respekt beibringen»

Laut Bundesgericht ist die Sicht der Zürcher Richter nicht zu beanstanden. Sie berücksichtigten in ihrer Beurteilung nicht nur eine Episode aus dem Jahr 2016, in der der Beschwerdeführer seine Ex-Partnerin und die gemeinsamen Kinder kurzzeitig gefangen hielt. Sie wiesen auch auf einen Fall hin, der der Gutachterin entgangen war. Im Jahr 2021 hatte der Mann nämlich bereits einen Vertrag im Darknet ausgeschrieben, um jemandem «Respekt beizubringen», indem er ihn ins Spital schickte.

Die Zürcher Vorinstanz habe ohne Willkür davon ausgehen dürfen, dass diese Tatsachen eine Eskalation der Gewalt belegten, auch wenn weiterhin Unklarheit über die Person bestand, auf die sich der erste Vertrag bezog. In ihrem Bericht ging die Expertin auch davon aus, dass der Betreffende bei einem Rückfall nicht mehr über einen Mittelsmann, sondern allein handeln würde.

Der Verlust seines Arbeitsplatzes und seine hohen AlimentenAusstände könnten dem Beschwerdeführer laut Obergericht das Gefühl geben, dass er sich in einer ausweglosen Situation befinde. Die Nähe zum Wohnort seiner Ex-Freundin und die genaue Kenntnis ihrer Gewohnheiten würden eine Tat erleichtern. Schliesslich belege die Bezahlung des Auftrags von 2023 in Raten, dessen Entschlossenheit.

(Urteil 7B_1022/2023 vom 11.1.2024)

(sda)

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