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«Twint-Betrüger» zu 180 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt

Vorsicht vor gefälschten QR-Codes bei Parkuhren in der Stadt Zürich
Vorsicht vor gefälschten QR-Codes bei Parkuhren.Bild: Stadt Zürich

«Twint-Betrüger» zu 180 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt

02.12.2025, 12:2502.12.2025, 14:40

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat einen «Twint-Betrüger» zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen rechtskräftig verurteilt. Er hatte in Luzern, Bern und Lausanne mit mindestens 48 gefälschten QR-Codes Kreditkartendaten an Parkuhren gesammelt.

Die betrügerische Internetseite wirkte «täuschend echt», wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag hiess. Der Unterschied zu den echten Etiketten für die Bezahlung an Parkuhren sei kaum erkennbar gewesen.

Unbekannte Hintermänner hätten die gesammelten Daten dann aufbereitet. Der Verurteilte nutzte diese, um Bargeld abzuheben und kaufte Krypto-Wertkarten.

Der ganze Deliktsbetrag beläuft sich gemäss Staatsanwaltschaft auf rund 9500 Franken. Damit habe der Betrüger unter anderem Betäubungsmittel erworben.

Die Delikte beging der 45-jährige Mann aus Rumänien zwischen Ende 2024 und dem Frühjahr 2025. Im Mai 2025 nahmen ihn Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll am Grenzübergang Allschwil fest. Dabei wurden weitere Klebeetiketten sichergestellt.

Der Schuldspruch betrifft den mehrfachen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlagen sowie dessen Versuch, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Geldwäscherei. Der Verurteilte muss auch die Untersuchungskosten von mehreren tausend Franken bezahlen.

So lässt sich der Betrug verhindern

Um nicht Opfer von solchen Betrugsmaschen zu werden, rät die Polizei Autofahrerinnen und Autofahrern, bei der digitalen Bezahlung nur die Apps der offiziellen Partner Twint, Parkingpay und Easypark zu benutzen und QR-Codes nicht mit der Kamera zu scannen, sondern nur via Bezahl-App. So kann man gar nicht auf eine betrügerische Webseite umgeleitet werden.

(sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ich-möchte-verstehen
02.12.2025 12:31registriert April 2022
Natürlich muss das bestraft werden. Was ich nicht verstehe, ist das Strafmass: 9500.- Deliktsumme, 180 Tage unbedingt. Da kommen Gewaltverbrecher (Vergewaltiger, Schläger, Kindsmisshandler, ...) vergleichsweise viel zu gut weg.
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RAZORBACK
02.12.2025 12:53registriert Februar 2017
Aus Rumänien. Nein wirklich? da bin ich ja sowas von überrascht. 😉🤦
Sofort ausweisen und lebenslanges Einreiseverbot.
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