Alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich in der Schweiz nicht befruchten lassen. Das Schweizer Bundesgesetz über die medizinisch unterstütze Fortpflanzung erlaubt eine legale Samenspende aktuell nur für verheiratete heterosexuelle Paare. Nur sie dürfen sich an eine offizielle Samenbank in der Schweiz wenden, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 26. September der Ehe für alle respektive der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu, dürfen auch lesbische Paare Kinder per Samenspende kriegen. Zudem dürften gleichgeschlechtliche Paare auch Kinder adoptieren. Das ist aktuell noch nicht erlaubt, weil Paare, die ein Kind adoptieren wollen, verheiratet sein müssen. Da zum jetzigen Zeitpunkt gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten können, konnten sie auch keine Kinder adoptieren.
2001 trat das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft und erlaubte die Samenspende für verheiratete heterosexuelle Paare auf Bundesebene. Davor unterlag die Samenspende kantonal rechtlichen Vorschriften.
Gemäss dem Bund kamen bis Ende 2020 4234 per Samenspende gezeugte Kinder auf die Welt. Das sind allerdings nur die offiziell von der Statistik erfassten Kinder, die von verheirateten heterosexuellen Paaren per Samenspende gezeugt wurden. Viele alleinstehende Frauen oder homosexuelle Paare erfüllen sich ihren Kinderwunsch im Ausland. Diese Kinder werden in der Statistik des Bundes nicht erfasst.
Wer 18 Jahre alt ist und nach 2001 durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat das Recht zu erfahren, wer sein oder ihr Vater ist. Das Bundesamt für Zivilstandswesen muss alle nötigen Informationen zum Spender aufbewahren.
Da das Gesetz seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist, sind einige der gezeugten Kinder bereits volljährig und hätten das Recht, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Getan haben das bisher aber nur gerade zwei Samenspenderkinder. Gemäss dem Bundesamt für Justiz waren die Samenspender in beiden Fällen bereit, mit den jungen Erwachsenen Kontakt aufzunehmen.
Aktuell haben gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin 31 Zentren in der Schweiz Samenbanken.
Die Eltern mit Kinderwunsch können nicht in einem Katalog zwischen den verschiedensten Merkmalen aussuchen. Im Vordergrund stehen vor allem medizinische Kriterien und die Gesundheit der Kindsmutter.
Die werdenden Eltern können sich aber für eine bestimmte Blutgruppe entscheiden und sich ein ähnliches äusseres Erscheinungsbild zwischen dem Spender und dem werdenden Vater wünschen. Diese beiden Kriterien sollen gemäss dem Gesetzgeber eine «natürliche Zeugung und Herkunft des Kindes simulieren», sodass für Dritte nicht direkt erkennbar ist, dass der Ehemann der Mutter nicht der biologische Vater ist.
Die Kosten einer Samenspende setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits fallen Kosten an, die direkt im Zusammenhang mit der Samenspende stehen. Beispielsweise die Spendersuche und die damit verbundenen Abklärungen. Der zweite Kostenpunkt ist die konkrete Behandlung, wie zum Beispiel Hormonspritzen oder Ultraschallkontrollen.
Wie hoch die Rechnung tatsächlich ausfällt, variiert von Zentrum zu Zentrum. Gemäss einem Bericht der nationalen Ethikkommission muss zwischen 800 bis zu 1500 Franken pro Behandlungszyklus gerechnet werden. Die anfallenden Kosten bei einer Samenspenderbehandlung können teilweise von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden.
Samenspender kann längst nicht jeder werden. In der Praxis gelten strenge Selektionskriterien. So muss der Spender fruchtbar sein und gesundheitliche Risiken für die Frau (beispielsweise eine Infektion mit HIV) müssen möglichst ausgeschlossen sein. Auch gesundheitliche Risiken für das Kind sollten minim sein: Weder der Spender noch Mitglieder seiner Familie sollten an schweren vererbbaren Krankheiten leiden.
Welche genetischen Untersuchungen bei einem potenziellen Spender durchgeführt werden, ist in der Praxis unterschiedlich. In der Schweiz existieren keine spezifischen, offiziellen Richtlinien über genetische Tests. Die Samenbanken in der Schweiz orientieren sich jeweils an verschiedenen internationalen Guidelines und legen selbst weitere Kriterien für potenzielle Spender fest.
Die Ova IVF Klinik in Zürich rekrutiert beispielsweise nur Spender, die zwischen 20 und 40 Jahren alt sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder höhere Schulbildung vorweisen können. Bei den Infektabklärungen und genetischen Untersuchungen orientiert man sich an den britischen Richtlinien der British Fertility Society.
Das ist im Gesetz geregelt. Rechtlich gesehen ist der Ehemann der mit dem Samen befruchteten Frau der Vater. Der Samenspender kann seine Vaterschaft nicht einklagen. Und auch das Samenspenderkind kann die Vaterschaft des Ehemanns nicht einklagen.
Eigentlich ist die Samenspende gemäss dem Fortpflanzungsmedizingesetz unentgeltlich. So wollte man verhindern, dass nur aus finanziellen Anreizen Samen gespendet werden. Wer Samenzellen kauft oder verkauft, der wird laut Gesetz bestraft. Denn der Handel mit menschlichem Keimgut ist in der Schweiz verboten.
Weil sich die Spender aber diversen Untersuchungen und genetischen Tests unterziehen müssen, kriegen sie in der Praxis eine Entschädigung für ihre Aufwendungen. Das können 100 bis 200 Franken pro Sitzung oder eine Pauschale von 1500 bis 3000 Franken sein.
Das ist ebenfalls im Gesetz geregelt. Samenzellen dürfen höchstens fünf Jahre aufbewahrt werden. Und das nur, wenn der Spender mit Unterschrift zugestimmt hat. Der Spender kann seine Spende auch jederzeit schriftlich widerrufen. Dann müssen die Samenzellen unverzüglich vernichtet werden.
Das Gesetz erlaubt eine Samenspende, auch wenn der Spender bereits verstorben ist. Samenzellen dürfen aber nur fünf Jahre aufbewahrt werden. Danach muss die Spende vernichtet werden, ausser der Spender bestätigt schriftlich eine Verlängerung.
Wenn sich Eltern einen zweiten Kinderwunsch mittels Samenspende erfüllen würden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, spricht eigentlich nichts dagegen. Komplizierter wird es aber, wenn sich die Eltern den gleichen Samenspender für das zweite Kind wünschen.
Problematisch ist vor allem der Zeitfaktor: Häufig dauert es bis zu zwei Jahre, bis die von einem Samenspender abgegeben Samenzellen tatsächlich verwendet werden. Weil die Samenzellen nur fünf Jahre aufbewahrt werden dürfen, ausser der Spender verlängert die Aufbewahrungsdauer schriftlich, ist es für die Eltern in vielen Fällen nicht möglich, den gleichen Spender zu erhalten.
Diese Tatsache kritisiert auch die nationale Ethikkommission. Die im Gesetz vorgeschriebene zeitliche Beschränkung führe häufig dazu, dass die Eltern ins Ausland ausweichen, wo bezüglich Samenspenden weniger restriktive Vorschriften gelten.