Schweiz
Fall Rupperswil

Partner der getöteten Mutter von Rupperswil: «Es ist unglaublich, dass man Spuren hat, diese aber nicht verwenden darf.»

Der Inhalt des Rucksacks, den die Polizei bei der Hausdurchsuchung bei Thomas N. in Rupperswil gefunden hat: Waffe, Klebeband, Fesselutensilien.
Der Inhalt des Rucksacks, den die Polizei bei der Hausdurchsuchung bei Thomas N. in Rupperswil gefunden hat: Waffe, Klebeband, Fesselutensilien.
Bild: KAPO AG

Partner der getöteten Mutter von Rupperswil: «Es ist unglaublich, dass man Spuren hat, diese aber nicht verwenden darf.»

Der Lebenspartner der ermordeten Carla Schauer, Georg M., spricht in der «Rundschau». Er fordert, dass das Gesetz für DNA-Profilerstellung gelockert wird. Der Aargauer Polizei war es nicht erlaubt, aus den gefundenen DNA-Spuren ein Profil des mutmasslichen Täters beispielsweise mit Haar und Augenfarbe zu erstellen.
18.05.2016, 18:1319.05.2016, 09:50
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146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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Knapp eine Woche nachdem die Polizei die Verhaftung des Rupperswiler Vierfachmörders Thomas N. bekannt gegeben hat, äussert sich der Lebenspartner von Carla Schauer öffentlich zu Wort.

Georg M. verfolgt mit der Rundschau die Pressekonferenz, an der über die Festnahme des Täters informiert wird.streamable

In der «Rundschau» vom Mittwoch kritisiert Georg M. die strengen Gesetze, an die sich Ermittler im Umgang mit gefundener DNA halten müssen. 

Gemäss dem DNA-Profilgesetz ist es den Ermittlern nicht erlaubt, aus an Tatorten gefundener DNA ein Profil derer Träger zu erstellen, das beispielsweise auf Haar-, Haut-, oder Augenfarbe sowie Geschlecht schliessen lasse. 

Georg M. in der Rundschau: «Die Aargauer Polizei hat das Beste gemacht. Ich denke aber, mit einer DNA-Analyse hätte man schneller vorankommen können. Da sind in der Schweiz die Möglichkeiten wegen des Datenschutzes sehr beschränkt. Und das ist natürlich ein Skandal. Gelinde gesagt.»

Georg M. ist überzeugt: Mit einem DNA-Profil hätten die Ermittler den Täter schon früher gefasst. 
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Der Mord an seiner Partnerin und ihren Söhnen werde ihn noch ein Leben lang begleiten, so Georg M. in der Rundschau. 
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Gesetz soll gelockert werden

Georg M. hat in einem Brief an Justizministerin Simonetta Sommaruga betont, wie wichtig es sei, dass das DNA-Profil-Gesetz abgeändert werde. Denn sonst werde unnötig Geld für die Ermittlungen ausgegeben, während die Lösung auf dem Tisch liege. 

In ihrer Antwort an Georg M. stellt die Bundesrätin nun die entsprechende Gesetzesänderung in Aussicht. Eine Motion, die ebenfalls die DNA-Profilerstellung fordert, wurde vom Nationalrat bereits gutgeheissen und kommt nun in den Ständerat. 

In den Niederlanden ist ein entsprechendes Gesetz gelockert worden, nachdem ein Staatsanwalt in einem ungelösten Mordfall noch unerlaubterweise ein DNA-Profil des Täters erstellen liess, das zur Ergreifung des Täters, einem Holländer führte. (thi)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Theor
18.05.2016 20:31registriert Dezember 2015
Der Datenschutz ist sowieso der moderne Spielball der Politik. Geht in Europa eine Bombe hoch, wird nach Lockerung geschrien. Kommt ein Snowden oder eine NSA aus ihrem Versteck, dann wird nach härteren Datenschutzrichtlinien geschrien. Ein Grund, weshalb ich mich im Studium nie für den Bereich begeistern konnte und auch nicht dort arbeiten will. Das Datenschutzrecht ist keine durchdachte Rechtsmaterie, sondern Stammgast auf der politischen Agenda. Und mit sowas professionell arbeiten zu müssen, ist sehr frustrierend.
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dommen
19.05.2016 00:02registriert Januar 2016
Und nur mal so als Randbemerkung: Ganz so einfach, wie man sich das vorstellt, sind diese Analysen nicht und die statistische Aussagekraft ist je nach Analysekriterium nicht gerade der Hammer. Bei der Vorhersage von Augen- und Haarfarbe ist man sehr gut dran, wenn man eine Undicherheit von 30% erreicht...
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Yakari_
18.05.2016 18:29registriert Mai 2016
Es gibt auch einen sehr guten grund für die striktheit dieses gesetzes. Wenn mit so einem täterprofil gearbeitet werden darf, verlaufen die ermittlungen zu sehr in eine richtung und die offene ermittlung wäre stark beinträchtigt.
Wird man eimal beschuldigt und passt ins täterprofil kommt man kaum mehr heraus, was verheerende folgen haben kann.
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