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Der endlose Gleichstellungs-Kampf der Frauen – und heute droht eine Niederlage

Auf dem Weg zur Lohngleichheit.
Auf dem Weg zur Lohngleichheit.Illustration: Silvan Wegmann/az

Der endlose Gleichstellungs-Kampf der Frauen – und heute droht eine Niederlage

Seit 1981 steht die Gleichstellung in der Verfassung. Und seit da warten die Frauen auf ein Ende der Diskriminierung in der Arbeitswelt. Doch heute könnte der langwierige Kampf eine empfindliche Niederlage erleiden.
28.02.2018, 06:3725.05.2018, 10:34
Anna Wanner und Doris Kleck / Nordwestschweiz
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Der Lohn einer Floristin sei nicht mit jenem des Nuklearphysikers vergleichbar. Die Argumente des Arbeitgeberverbands, die er im Hinblick auf die heutige Lohngleichheits-Debatte den Ständerätinnen und Ständeräten verschickt hat, sind ein Déjà-vu der besonderen Art: Bereits vor 24 Jahren, als das Gleichstellungsgesetz entworfen wurde, argumentierte der damalige Arbeitgeberdirektor, Peter Hasler, der Lohn einer Krankenschwester sei nicht mit jenem eines EDV-Arbeiters vergleichbar. Ja, bis heute zielt die Argumentation am eigentlichen Anspruch vorbei, dass gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn verdient. Niemand verlangt für Floristinnen den Lohn eines Nuklearphysikers.

Lohngleichheit zwischen Mann und Frau - Fehlanzeige:

Video: srf

Der Arbeitgeberverband lässt sich nicht beirren. Seit zwanzig Jahren führt er die Unterschiede auf die gesellschaftliche Rollenteilung zwischen Mann und Frau zurück. Frauen würden vornehmlich Berufe wählen, die mit der Familienarbeit kompatibel seien, schrieb Hasler 1994 in der «NZZ». Die Arbeitgeber sind auch heute noch der Meinung, dass die grössten Lohnunterschiede zwischen Männern und Müttern bestünden und deshalb einzig eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegen Ungleichheit helfe.

ZUM ANLASS „20 JAHRE NACH EINFUEHRUNG DES GLEICHSTELLUNGSGESETZES“ STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 11. FEBRUAR 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Aktivistinnen der Gewerkschaft UNIA demonstr ...
Aktivisten demonstrieren für Gleichstellung.Bild: KEYSTONE

Ist die Zeit dreissig Jahre stillgestanden? Man könnte es meinen. Die Frauen warten seit 1981, als die Gleichstellung in die Verfassung geschrieben wurde, auf eine Besserung. Zwar haben die Lohnunterschiede gemäss Gleichstellungsbüro etwas abgenommen und sind in den letzten Jahrzehnten von über 25 Prozent auf unter 20 Prozent gesunken. Doch immer noch rund 600 Franken Lohnunterschied pro Monat (7.4 Prozent) sind nicht objektiv erklärbar. Laut Berechnungen von Eurostat sind es sogar noch mehr (siehe Text unten). Das heisst, die Frauen büssen mehrere tausend Franken Lohn ein, obwohl dies nicht mit Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung oder Position zu begründen ist.

Die Stunde der Antifeministen

Nun müssen sich die Frauen vielleicht noch länger gedulden. Die Reform des Gleichstellungsgesetzes steht auf der Kippe. Dabei ist seit 1981, als die Gleichstellung in der Verfassung verankert wurde, auch Lohngleichheit Teil dieses Artikels. Bis der Verfassungsgrundsatz aber in einem Gesetz mündete, dauerte es 14 Jahre. 1995 verabschiedete das Parlament das Gleichstellungsgesetz. Zwar hatte kurz nach der Nichtwahl der Bundesratskandidatin Christiane Brunner (SP/GE) die Frauenbewegung neuen Schwung aufgenommen. Doch das «Quartett der radikalen Antifeministen» («SonntagsZeitung») setzte sich zum Ziel, das Gleichstellungsgesetz zu Fall zu bringen oder es zumindest abzuschwächen.

Zum Nationalrats-Quartett gehörten der frühere Arbeitgeberdirektor Heinz Allenspach (FDP/ZH), Rechtsprofessorin Suzette Sandoz (LPS/VD), Wirtschaftsanwalt Dominique Ducret (CVP/GE) und der ehemalige TV-Ansager Maximilian Reimann (SVP/AG). Mit über 70 Änderungsanträgen sollten die 18 Gesetzesartikel verwässert und die Umsetzung verzögert werden. Schliesslich nahm der Nationalrat das Gesetz mit 139:29 Stimmen 1995 doch noch an. Und die Gegner verzichteten auf ein Referendum.

Der Versuch mit der Freiwilligkeit

Seither verbietet das Gesetz jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – gerade auch im Berufsleben. Trotzdem liess sich die Lohngleichheit bisher nicht verwirklichen. Weil sich in 13 Jahren Gleichstellungsgesetz nicht viel geändert hatte, lancierten Arbeitgeber- und Gewerbeverband zusammen mit den Gewerkschaften 2009 einen «Lohngleichheitsdialog». Die Verwaltung frohlockte, denn auch sie sah dringenden Handlungsbedarf. «Heute noch verdienen in zahlreichen Unternehmen Arbeitnehmerinnen weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Arbeitnehmerinnen verzichten oft darauf, sich dagegen zu wehren. Sie fürchten um ihren Arbeitsplatz, trauen sich nicht, sich zu exponieren, oder kapitulieren vor der schwierigen Aufgabe, eine vermutete Diskriminierung zu belegen», erklärte das Justizdepartement die ausbleibende Gleichstellung.

ARCHIVE --- PASCAL COUCHEPIN, FDP-POLITIKER AUS DEM KANTON WALLIS, EHEMALIGER BUNDESRAT UND BUNDESPRAESIDENT IN DEN JAHREN 2003 UND 2008, FEIERT AM 5. APRIL 2017 SEINEN 75. GEBURTSTAG. ZU DIESEM ANLAS ...
Alt-Bundesrat Couchepin sprach von einem historischen Tag.Bild: KEYSTONE

Über den «Lohngleichheitsdialog» wollten die Sozialpartner Unternehmen dazu bewegen, freiwillig das Lohnsystem auf Diskriminierung zu prüfen. Alt Bundesrat Pascal Couchepin sprach vor den Medien von einem «historischen Tag». Und der damalige Arbeitgeberdirektor Thomas Daum erklärte an der Medienkonferenz, dass ein Lohnunterschied zwischen Mann und Frau von 7 bis 8 Prozent weiterhin nicht erklärt werden könne. «Wenn gemeinsam mittels anerkannter statistischer Methoden diskriminierende Lohnunterschiede identifiziert werden, dann ist eine gute Voraussetzung geschaffen, um gemeinsam Massnahmen zur Elimination dieser Unterschiede zu definieren», so Daum.

Nun, das Projekt ist gescheitert. Von den erwarteten hundert Freiwilligen meldeten sich 51. Die Bilanz nach fünf Jahren fiel ernüchternd aus: «Das gesetzte Ziel, die Lohndiskriminierung möglichst rasch zu eliminieren, konnte nicht erreicht werden», hiess es in der Medienmitteilung. Die Lohnungleichheit stagniere auf hohem Niveau. Und als Ausblick wurde 2014 festgehalten: «Der Handlungsbedarf, die Lohngleichheit zu realisieren, ist unbestritten.»

Theoretisch stimmt Ständerat zu

Justizministerin Simonetta Sommaruga konnte daraufhin den Bundesrat von staatlichen Massnahmen überzeugen. Die Lohnanalysen, die bis 2014 auf Freiwilligkeit basierten, sollen neu für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern obligatorisch sein, so der Vorschlag. Der Bundesrat machte gegenüber den Arbeitgebern bereits Konzessionen. So dürfen die Unternehmen die Analyse-Methoden selber bestimmen. Zudem soll auf Sanktionen verzichtet werden, auch wenn die Analysen Diskriminierungen aufdecken.

Heute spricht ausser Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt zwar niemand mehr von einer «Lohnpolizei», doch das Projekt ist stark umstritten. Nebst den üblichen Argumenten wie dem untragbaren bürokratischen Aufwand für die Unternehmen oder den Zweifeln an der Wirksamkeit der Massnahmen sowie an der Vergleichbarkeit der Berufe wird nun neuerdings sogar bestritten, dass die Zahlen zu den Lohnunterschieden stimmen, die vor vier Jahren noch als Wahrheit galten. SP-Ständerätin Anita Fetz, die sich seit dreissig Jahren für Gleichstellung einsetzt, spricht von einem «Rückschritt».

Und obwohl die vorberatende Kommission die Vorlage zusätzlich verwässert hat, ist bereits das Eintreten heute alles andere als gewiss. SVP und FDP stellen sich geschlossen gegen Lohnanalysen, SP und Grüne kommen zusammen auf 13 von 46 Stimmen im Ständerat. Zünglein an der Waage ist wie so oft die CVP, von der eine Mehrheit der 13 Ständeräte eintreten wird. Die Verhältnisse sind äusserst knapp. Doch sogar Skeptiker wie CVP-Ständerat Pirmin Bischof (SO) geben zu bedenken, dass Nichteintreten ein fatales Zeichen wäre:«Es würde bedeuten, dass sich der Ständerat um die Lohngleichheit foutiert.» 

Der Feminismus nervt wirklich! Da kann Mann den Frauen nicht mal mehr nachpfeifen:

Video: watson
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157 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ökonometriker
28.02.2018 07:20registriert Januar 2017
Die 600 Franken Unterschied sind mit den DATEN DER STUDIE nicht objektiv erklärbar. Kaum eine Studie erreicht ein R^2 von 1. Eines von 0.8 ist sehr gut.
Die 600 Franken Unterschied kommen nicht durch Diskriminierung zu Stande - sondern durch die schlechte Datenlage. Der erste Schritt wäre also, die Datenlage zu verbessern. So könnte man die Ausbildung feiner aufteilen - statt nur "Uni, FH, HF, Lehre" könnte man das Studienfach berücksichtigen. Das würde den Unterschied schon massiv schrumpfen lassen.

Die Debatte zeigt vor allem eins: Statistik sollte mehr Gewicht in der Ausbildung erhalten.
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Simonetta
28.02.2018 07:18registriert Januar 2018
Die Lohnstrukurerhebung des Bundesamtes für Statistik ist nicht geeignet zur Feststellung von Lohndiskriminierung. Es werden verschiedene Berufe zusammengefasst mit unterschiedlichen Stellenprofilen. Zudem wird die für Leistung der Arbeitnehmer überhaupt nicht erfasst.
Die Lohndifferenzen innerhalb einzelner Berufe sind viel grösser als jene zwischen den Geschlechtern. Es gibt schliesslich kein Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (z B. zw. zwei Floristinnen).
Es ist ein fundamentaler Denkfehler von der Gleichberechtigung auf die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu schliessen.
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derEchteElch
28.02.2018 07:25registriert Juni 2017
Ich lese hier viel Blabla zweier Frauen über ein einziges Thena: Lohn.

Was ist mit der Gleichstellung betreffend Militärdienst? Was mit der Gleichstellung der Männer bei Scheidungen? Noch immer muss der Mann der Frau zahlen..

Was ist mit den Rechten der Männern gegenüber Schwageren? Warum darf nur die Frau enfscheiden, ob sie das Kind austrägt oder nicht?

Gleichstellung geht eben immer noch nur in die eine Richtung. Nie zugunster beider.
340207
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