Schweiz
Gesellschaft & Politik

Velo-Fahrerlaubnis für Kinder auf Trottoirs ist umstritten

Velos auf Trottoir und Rechtsabbiegen bei Rot – diese Vorschläge spalten die Gemüter

25.01.2019, 11:2025.01.2019, 11:47
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Der Bundesrat schlägt vor, dass Kinder im Primarschulalter mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen.Bild: KEYSTONE

Sollen bis zwölfjährige Kinder auf den Trottoirs Velo fahren dürfen? Die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Regel scheidet in der Vernehmlassung die Geister. Umstritten ist auch die Rechtsabbiege-Erlaubnis für Velos bei Rot.

Kinder im Primarschulalter sollen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen. Mit dieser Erlaubnis will der Bundesrat die Sicherheit der unerfahrensten Verkehrsteilnehmer verbessern.

Zustimmung erhält er von Pro Velo. «Kinder fahren sehr unsicher auf dem Velo, und wenn es keine Velostreifen hat, gehören sie aufs Trottoir», sagt SP-Nationalrat und Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer am Freitag im Radio SRF. Bei Fussverkehr Schweiz kommt der Vorschlag aber nicht gut an.

Lieber sichere Velo-Infrastrukturen

Die Organisation fordert eine Altersgrenze von acht Jahren für das Velofahren auf Trottoirs - in diesem Alter seien Kinder noch weniger schnell unterwegs. Trottoirs seien den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Velos auf Trottoirs gefährdeten Fussgänger und namentlich jüngere Kinder.

Gefahr für die Kinder mit Velos selbst sieht Fussverkehr Schweiz besonders auf schmalen Trottoirs oder bei Ein- und Ausfahrten. Befürchtet wird, dass die Erlaubnis für Primarschüler, das Velo auf Trottoirs zu benützen, dazu führt, dass auch Erwachsene auf Trottoirs fahren - ohne das Bewusstsein, dass dies verboten sei.

Gerade zu Fuss gehende ältere Menschen könnten sich zudem unsicher fühlen, wenn Kinder auf Trottoirs Velo fahren, befürchten Fussverkehr Schweiz und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), der den Vorschlag ebenfalls ablehnt. Beide Organisationen plädieren für eigene, sichere Infrastrukturen für Velofahrerinnen und -fahrer.

Tempo anpassen

Bei den Bundesratsparteien stösst die Massnahme auf grundsätzlich positives Echo. SVP und SP geben zu bedenken, dass Fussgänger jederzeit den Vortritt haben und die velofahrenden Kinder ihr Tempo anpassen müssen.

Für die SVP ist es indes «fraglich, ob kleine Kinder dazu in der Lage sind». Für die SP wäre «allenfalls eine tiefere Altersgrenze zu prüfen». Die FDP wiederum möchte, dass Kinder auf dem Trottoir im Schritttempo fahren müssen.

Zweite umstrittene Neuerung: Rechtsabbiegen bei Rot

ARCHIV -- ZU DEN EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNGEN VOM SONNTAG, 23. SEPTEMBER 2018, UEBER DIE VELO INITITAVE, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- A cyclist cycles among cars on Raem ...
 Bild: KEYSTONE

Das vom Bundesrat im Oktober in die Vernehmlassung gegebene Verordnungspaket zum Strassenverkehr enthält eine zweite umstrittene Neuerung für Velofahrer. Auf entsprechend signalisierten Kreuzungen sollen Velos bei Rot nach rechts abbiegen dürfen. Pro Velo, VCS, Touring-Club Schweiz (TCS) und die Grünen sind einverstanden.

«Konfliktgrün»

Fussverkehr Schweiz dagegen befürchtet eine weitere Kategorie von «Konfliktgrün». Es sei wahrscheinlich, dass Velofahrerinnen und -fahrer wegen der Neuerung Rechtsabbiegen bei Rot generell als erlaubt betrachteten. Auch gebe es heute schon die Möglichkeit, mit einer separaten Velo-Ampel das Abbiegen zu regeln.

Auch die SVP sagt Nein. Für Autofahrerinnen und -fahrer sei die ungewohnte Bewegung am Lichtsignal «brandgefährlich und verunsichernd», schreibt sie. Die anderen Bundesratsparteien sowie die Grünen sind einverstanden.

Kommt das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn?

Neue Regeln schlägt der Bundesrat auch für den Autoverkehr vor. Auf Autobahnen soll das Rechtsvorbeifahren neu erlaubt sein. SVP, FDP und auch der TCS sind einverstanden. Eine solche Regelung könne helfen, auf stark befahrenen Strassen die Kapazität spürbar zu verbessern, schreibt die FDP. Die SP sagt Nein.

Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen bedeute nicht Rechtsüberholen, führte der Bundesrat zum Vorschlag aus. Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleiben untersagt. Erlaubt ist lediglich das Vorbeifahren, wenn der Verkehr auf der Überholspur langsamer unterwegs ist als jener auf der Normalspur.

Alkoholausschank auf Autobahnen

Umstritten ist, ob Autobahnraststätten neu Alkohol verkaufen sollen dürfen. Der Bundesrat folgt mit dieser Anpassung der Nationalstrassenverordnung einem Parlamentsbeschluss. Nicht betroffen sind gemäss dem Vorschlag des Bundesrates Rastplätze: Dort gilt das Verbot weiterhin.

Die FDP appelliert an die Selbstverantwortung der Fahrer; ein generelles Alkoholverbot sei nicht gerechtfertigt. Für die SVP kommt die Aufhebung des Verbots einer «längst fälligen Beseitigung ungleich langer Spiesse» gleich. Die SP sagt mit Verweis auf die Verkehrssicherheit Nein.

Rettungsgasse wird Pflicht

Nach Unfällen soll die Bildung einer Rettungsgasse neu Pflicht sein - in der Vernehmlassung wird dies nicht bestritten. Die Vorschrift ist für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen gedacht. Bei den Parteien ist die Neuerung nicht umstritten. (sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magnum
25.01.2019 13:41registriert Februar 2015
Als überzeugter Velofahrer wehre ich mich vehement gegen den Vorschlag, Kinder bis 12 Jahre sollten mit dem Velo auf dem Trottoir unterwegs sein. Genauso wie bereits beim Mischverkehr-Murks werden hier Velofahrende und Fussverkehr gegeneinander ausgespielt, um nur ja die freie, ungehinderte Fahrt von Motorfahrzeugen kein bisschen zu behindern. Das ist grundfalsch, und zwar nicht nur aus klimapolitischer Warte, sondern auch aus Sicht der Verkehrs- und Siedlungsplanung.

Von diesem Bundesrat erwarte ich in Sachen Verkehr gar nichts mehr. Traurig, eigentlich.
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Dageka
25.01.2019 12:52registriert März 2014
Velos sollen bei rot nicht nach rechts abbiegen dürfen, für Autofahrerinnen und -fahrer sei die ungewohnte Bewegung am Lichtsignal «brandgefährlich und verunsichernd», sagt die SVP. Die ungewohnte Bewegung auf der Autobahn bezüglich rechts vorbeifahren geht aber in Ordnung, sagt die SVP.

Kann man machen...
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