Heute geht das Ringen um die Altersreform 2020 in eine neue Runde. Der Ständerat beugt sich ein zweites Mal über das Grossprojekt. Heutige Rentnerinnen und Rentner können sich dabei zurücklehnen: Weder Parlament noch Bundesrat wollen mit der aktuellen Reform der Altersvorsorge laufende Renten antasten. Wer bis 2018 in Pension ist, bleibt von den angekündigten Massnahmen weitgehend verschont. Einzige Ausnahme ist die höhere Mehrwertsteuer, welche die gesamte Bevölkerung zu tragen hat.
Gleichzeitig ist der Handlungsbedarf unumstritten. Steigende Lebenserwartung und die wachsende Zahl der Rentner führen bereits heute zu einer finanziellen Schieflage der beiden Vorsorgeeinrichtungen: Die Einnahmen von AHV und Pensionskasse decken die Ausgaben (Renten) nicht. Da die laufenden Renten tabu sind, wirkt sich die Reform umso stärker auf die Erwerbstätigen aus. Fazit: Alle werden mehr von ihrem Lohn für die Altersvorsorge abgeben müssen, Frauen werden länger arbeiten. Gleichzeitig wird die Rente aus der zweiten Säule (Pensionskasse) gekürzt – und wird nicht in jedem Fall durch Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden können.
Der grosse Streitpunkt ist, wer die Reform hauptsächlich finanzieren soll. Je nach Massnahmen können einige eher profitieren als andere: Zahlen die einen als Erwerbstätige mehr Geld in die Pensionskasse ein, erhalten sie nach der Pensionierung auch eine höhere Rente. Für andere gilt das nicht. In der Tabelle sind die aktuellen Reformvorschläge gegenübergestellt. Sie zeigt, wer die Reform bezahlt und wer davon profitiert.
Der Nationalrat hat diesen September entschieden, auch tiefe Löhne und Teilzeitpensen besser zu versichern. Alle müssten so künftig ein eigenes Altersguthaben in der Pensionskasse ansparen – und die AHV (1. Säule) mit der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ergänzen. Allerdings kommt das gerade die Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen teuer zu stehen. 39-Jährige mit einem Durchschnittslohn von 40'000 Franken im Jahr müssten bis zu ihrer Pensionierung 67'765 Franken zusätzlich auf die hohe Kante legen, um ihre Rente aufzubessern.
Immerhin mit Blick auf den Ruhestand würde es sich lohnen, weil jährlich 3453 Franken zusätzlich als BVG-Rente ausbezahlt würden. Hingegen würden höhere Löhne ungleich weniger belastet, sie könnten aber auch von der Reform kaum profitieren: Unter 39-Jährige müssten Renteneinbussen in Kauf nehmen, alle älteren Semester würden von Kürzungen verschont. Der Nationalrat will eine Übergangsfrist von 25 Jahren. Das ist mit ein Grund, wieso der Nationalratsvorschlag erstens sehr teuer ist und zweitens als unsolidarisch gegenüber den Jüngeren gilt.
Der Ständerat hat bereits vor einem Jahr ein anderes Konzept beschlossen. Eine klare Mehrheit will, dass die Ausfälle in der zweiten Säule (BV) über die AHV-Rente kompensiert werden. Konkret soll diese ab 2018 für jeden Neurentner um 840 Franken pro Jahr erhöht werden. Bezahlt wird dies über höhere Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je plus 0,15 Prozent). So würden die Löhne proportional zum Einkommen belastet.
Allerdings hätten die 70 Franken pro Monat die Renten für jene mit geringen Einkommen nicht markant aufbessern können. Deshalb hat der Ständerat in einer zweiten Beratungsrunde weitere Massnahmen hinzugefügt, um analog zum Nationalrat tieferen Löhnen eine bessere Vorsorge in der zweiten Säule zu ermöglichen. Das hat jedoch zur Folge, dass Arbeitnehmer mit tiefen Löhnen auch mehr einzahlen müssen. Sie profitieren als Rentner aber direkt vom höheren Altersguthaben.
Zwar müssen im Gegensatz dazu Rentner mit höheren Löhnen sogar Einbussen bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Die Ausfälle in der beruflichen Vorsorge können durch die 70 Franken pro Monat nicht vollständig kompensiert werden. Allerdings müssen sie während ihrer Berufstätigkeit deutlich weniger vom Lohn abgeben als dies andere Konzepten vorsehen.
FDP und SVP haben einen Alternativvorschlag ausgearbeitet. Sie wollen um jeden Preis verhindern, dass die Kürzungen in der zweiten Säule über die AHV ausgeglichen werden – und so für die Ewigkeit erhalten bleiben. Ihre Vorgabe ist klar: Pensionskassen-Ausfälle sollen in der zweiten Säule kompensiert werden. Weil das Konzept des Nationalrats sehr teuer ausfiel, haben sie dieses in einer neuen Version abgespeckt. 39-jährige Erwerbstätige im Tieflohnbereich kommen bezüglich Lohnabgabe deutlich besser weg: Statt der 67'765 Franken müssten sie 36'565 Franken zusätzlich bis zur Rente einzahlen. Sie würden dann aber auch klar weniger Rente erhalten – anstatt den zusätzlichen 3453 Franken pro Jahr wären es noch 1581 Franken. Das hängt direkt mit dem System der beruflichen Vorsorge zusammen: Wer mehr spart, erhält mehr Rente. Auch in diesem Modell müssen Rentner mit vormals höheren Löhnen unter dem Strich Renteneinbussen verkraften. Die Übergangsfrist soll aber nicht mehr 25 sondern nur noch 20 Jahre dauern – geschont werden also die über 45-Jährigen.
Das von Bundesrat und Parlament beabsichtigte Ideal, dass das Rentenniveau tatsächlich erhalten bleiben wird, löst kein Konzept vollkommen ein. Im Ständerat wird sich (heute/morgen) die Mehrheits-Vorlage durchsetzen. Da der Nationalrat bereits angekündigt hat, den eigenen Vorschlag noch zu überarbeiten, rechnet SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ) dem Minderheitsantrag gute Chancen zu. Er kostet deutlich weniger, als was der Nationalrat beschlossen hat. Allerdings wehren sich Bauern und Gewerbe gegen die starke Belastung der Niedriglöhne und werden wohl noch eine eigene, vierte Vorlage zur Diskussion bringen. (aargauerzeitung.ch)