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Verbot von Abgangsentschädigungen für Bundeskader wird konkreter

Verbot von Abgangsentschädigungen für Bundeskader wird konkreter

18.02.2026, 14:1818.02.2026, 14:18

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe sollen bald der Vergangenheit angehören. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet, zu der nun der Bundesrat Stellung beziehen kann.

Vor über einem Jahr hatte nach der kleinen Kammer auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) grünes Licht gegeben für ein Verbot von Abgangsentschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung. Die Ständeratskommission arbeitete in der Folge eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Den Anstoss dafür gegeben hatte eine parlamentarische Initiative des früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder (parteilos).

Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch soll das Bundespersonalgesetz angepasst werden. Demnach soll die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung neu unzulässig sein.

Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kaderpersonen im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen werden sollen unverschuldete Kündigungen, die zum Beispiel aufgrund einer Reorganisation erfolgen.

Im Weiteren sollen mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vertraglich vereinbart oder statutarisch vorgesehen werden dürfen. Damit werde eine Angleichung der bundespersonalrechtlichen Regelungen an das Obligationenrecht vorgenommen.

Gemäss Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen heute beispielsweise für Amtsdirektorinnen ausgerichtet werden – dies «im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit». Bei einem freiwilligen Rücktritt gibt es dagegen keine Abgangsentschädigung.

Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme, sodass die Vorlage in der Sommersession ins Parlament kommen kann. Die Änderungen sind zurzeit unbestritten. Die Ständeratskommission verabschiedete die Vorlage ohne Gegenstimme.

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen hatten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben. Ein solcher Fall war die publik gewordene Abgangsentschädigung der früheren Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle. Medienberichten zufolge soll diese Entschädigung im Rahmen eines ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses ausgerichtet worden sein. (sda)

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