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Bundesrat unterstützt Doppelnamen für Eheleute und Kinder

Bundesrat unterstützt Doppelnamen für Eheleute und Kinder

24.01.2024, 16:5024.01.2024, 16:50
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Doppelnamen sind wieder in
Bald dürfen Frau Sutter und Herr Brändli wieder ihren Doppelnamen mit Bindestrich tragen (Symbolnamen).Bild: watson/shutterstock

Der Bundesrat stellt sich hinter die im Parlament beantragte Wiedereinführung der 2013 abgeschafften Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat Vorschläge zu einer Anpassung des Namensrechts ausgearbeitet. Demnach sollen sich Verheiratete sowie eingetragene Partner und Partnerinnen unabhängig voneinander für einen Doppelnamen entscheiden können. Zwischen den Namen soll ein Bindestrich stehen können, aber nicht müssen.

Neu will die Nationalratskommission auch für Kinder einen Doppelnamen zulassen. Wenn ihre Eltern es wünschen, sollen sie einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind.

Vereinfachungen nötig

Doppelnamen nach neuem Recht sollen auch bereits verheiratete respektive registrierte Paare tragen können. Durch eine einfache Erklärung sollen sie und auch die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Doppelnamen zu führen.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, ist aber der Ansicht, dass die Kommissionsvorlage vereinfacht werden sollte. Der Entwurf enthalte zwar zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens, lasse aber nicht alle denkbaren Kombinationen zu. Es sollten daher weitere Möglichkeiten zur Namensbildung geprüft werden.

Eine Minderheit der Nationalratskommission will auf die Vorlage nicht eintreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession über die Vorlage debattieren.

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Heute nicht zulässig

Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.

Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Familiennamen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils. (rbu/sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Radio Eriwan
24.01.2024 18:18registriert Dezember 2022
Die Regelung sollte zukünftig jährlich mit neuen absurden Varianten angepasst werden…
Wir sind auf gutem Weg…
🤦‍♀️🤦‍♂️
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grassdev
24.01.2024 17:19registriert Januar 2024
Ich bin dafür, dass man sich einfach einen neuen Nachnamen auswählen kann. ☺️
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Zum Kommentar
16
    Diese Woche und vor allem am Freitag wird es heiss😎
    Diese Woche gibt uns einen ersten Geschmack auf den Sommer. Besonders der Freitag könnte warm werden.

    Dank eines Hochdruckgebietes können wir uns diese Woche über viel Sonnenschein und T-Shirt-Wetter freuen. Die Temperaturen steigen bis Ende der Woche kontinuierlich nach oben. Zeit also, die Sonnenbrille herauszuholen und es sich mit einem Iced Coffee Latte gemütlich zu machen.

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