Ein Gefängnisinsasse sorgt derzeit für Aufsehen: Der 61-jährige Häftling leidet seit drei Jahren an einer verengten Harnröhre und hat deshalb Probleme beim Wasserlassen. In der Nacht muss er bis zu zehn Mal aufstehen, kann das Wasser aber nicht immer bis zur Toilette halten. Der Fall, den die «Tagesschau» und die Zeitung «Le Temps» publik machten, versetzt den behandelnden Arzt in eine äusserst schwierige Position. Er will operieren, spricht von einer «entwürdigenden Situation», keine Person könne diesen Zustand aushalten. Doch dem Arzt sind die Hände gebunden. Auch auf mehrere Gesuche hin erhielt er keine Kostengutsprache.
Das Problem: Der Insasse ist ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz. Will heissen: Er ist nicht versichert und kann auch keine Versicherung abschliessen. Die Behandlung müsste über eine andere Quelle – in der Regel den Staat – finanziert werden. Im Fall des 61-Jährigen lehnten es die Sozialbehörden aber ab, die Kosten der Behandlung zu übernehmen, also wurde sie verweigert. Der Insasse muss also bis 2024 seine Haftstrafe absitzen, bevor er sich behandeln lassen kann.
Der Geplagte ist mit seiner Situation nicht alleine. Von knapp 7000 Gefängnisinsassen in der Schweiz sind rund 2000 nicht versicherte Ausländer, «Kriminaltouristen», die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ihnen könne eine medizinische Behandlung verweigert werden, argumentiert die Zürcher Justizbehörde, denn der Kanton sei nur zu Nothilfe verpflichtet.
Das heisst: Er finanziert lebensnotwendige Behandlungen, sofern die betroffene Person nicht über genügend Eigenmittel verfügt. «Therapeutische und lediglich der Verbesserung der Gesundheit dienende Behandlungen werden nicht übernommen», so das Amt für Justizvollzug. Da der 61-Jährige die Vorgaben für eine Behandlung nicht erfüllt habe, sei die Ablehnung der Kostenübernahme gesetzeskonform.
Hans Wolff, Mitglied des Ethikkomitees der Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), kritisiert den Entscheid der Sozialbehörde. Er spricht von einer «menschenunwürdigen Behandlung» und sieht darin ein verbreitetes Phänomen: Zürich stehe mit dieser Praxis nicht alleine da, sagt Wolff. «Kriminaltouristen erhalten vor allem in Kantonen der Deutschschweiz nur Nothilfe.» Genaue Zahlen gibt es dazu nicht. Er rechne mit mehreren hundert Fällen, bei denen eine Behandlung verweigert wurde.
Auch Bruno Gravier, Präsident des Gefängnisärzteverbands, ist davon überzeugt. «Wobei nicht jeder Fall so schlimm ist wie in Zürich.» Jeder müsse aber daran leiden: Den Diabetikern werde die Pflege verweigert, den Rückenpatienten die Physiotherapie, um Schmerzen zu lindern.
Wolff und Gravier weisen beide darauf hin, dass das Verweigern medizinischer Behandlungen gegen nationale und internationale Richtlinien verstosse. Zu dieser Auffassung ist nun auch das Bundesamt für Gesundheit gelangt. «Es wird zu Recht festgehalten, dass die Verweigerung von medizinischen Behandlungen der Menschenrechtskonvention widerspricht», sagt Daniel Koch, Leiter Abteilung Über tragbare Krankheiten beim BAG.
Das Problem: In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Gefangenen. Deshalb entziehe es sich der Kenntnis des BAG, wie Kantone mit jenen Gefangenen umgehen, die nicht versichert sind, aber medizinisch behandelt werden müssen, sagt Koch. «Wir prüfen, ob wir die Vorgaben über eine Verordnung anpassen müssen.»
Glaubt man indes den zuständigen kantonalen Stellen, ist die Situation nicht so schlimm wie skizziert. Der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen gibt an, dass Insassen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus medizinisch betreut und behandelt würden.
Bei der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft tönt es ähnlich: «Medizinisch nötige, unaufschiebbare Behandlungen werden auch dann organisiert, wenn keine anderweitige Kostendeckung besteht.» Eine vergleichbare, aber etwas vagere Replik kommt aus dem Aargau und Solothurn. Die Justizbehörde Zürich weist darauf hin, dass die Regelung politisch gewollt sei, um kein Anreizsystem für illegal anwesende Personen in der Schweiz zu schaffen.