Schweiz
Gesundheit

Wer zahlt den Arzt von Kriminaltouristen?

Der Fall eines Häftlings mit verengter Harnröhre sorgt schweizweit für Aufsehen.
Der Fall eines Häftlings mit verengter Harnröhre sorgt schweizweit für Aufsehen.bild: shutterstock

Wenn der Gang zum Knast-WC zur Qual wird – wer zahlt eigentlich den Arzt von Kriminaltouristen?

Rund 2000 Häftlingen kann eine Therapie verweigert werden, weil sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
28.07.2016, 04:4328.07.2016, 08:38
anna wanner / Aargauer Zeitung
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Ein Gefängnisinsasse sorgt derzeit für Aufsehen: Der 61-jährige Häftling leidet seit drei Jahren an einer verengten Harnröhre und hat deshalb Probleme beim Wasserlassen. In der Nacht muss er bis zu zehn Mal aufstehen, kann das Wasser aber nicht immer bis zur Toilette halten. Der Fall, den die «Tagesschau» und die Zeitung «Le Temps» publik machten, versetzt den behandelnden Arzt in eine äusserst schwierige Position. Er will operieren, spricht von einer «entwürdigenden Situation», keine Person könne diesen Zustand aushalten. Doch dem Arzt sind die Hände gebunden. Auch auf mehrere Gesuche hin erhielt er keine Kostengutsprache.

Das Problem: Der Insasse ist ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz. Will heissen: Er ist nicht versichert und kann auch keine Versicherung abschliessen. Die Behandlung müsste über eine andere Quelle – in der Regel den Staat – finanziert werden. Im Fall des 61-Jährigen lehnten es die Sozialbehörden aber ab, die Kosten der Behandlung zu übernehmen, also wurde sie verweigert. Der Insasse muss also bis 2024 seine Haftstrafe absitzen, bevor er sich behandeln lassen kann.

Hunderte könnten betroffen sein

Der Geplagte ist mit seiner Situation nicht alleine. Von knapp 7000 Gefängnisinsassen in der Schweiz sind rund 2000 nicht versicherte Ausländer, «Kriminaltouristen», die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ihnen könne eine medizinische Behandlung verweigert werden, argumentiert die Zürcher Justizbehörde, denn der Kanton sei nur zu Nothilfe verpflichtet.

«Kriminaltouristen erhalten vor allem in Kantonen der Deutschschweiz nur Nothilfe.»

Das heisst: Er finanziert lebensnotwendige Behandlungen, sofern die betroffene Person nicht über genügend Eigenmittel verfügt. «Therapeutische und lediglich der Verbesserung der Gesundheit dienende Behandlungen werden nicht übernommen», so das Amt für Justizvollzug. Da der 61-Jährige die Vorgaben für eine Behandlung nicht erfüllt habe, sei die Ablehnung der Kostenübernahme gesetzeskonform.

Hans Wolff, Mitglied des Ethikkomitees der Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), kritisiert den Entscheid der Sozialbehörde. Er spricht von einer «menschenunwürdigen Behandlung» und sieht darin ein verbreitetes Phänomen: Zürich stehe mit dieser Praxis nicht alleine da, sagt Wolff. «Kriminaltouristen erhalten vor allem in Kantonen der Deutschschweiz nur Nothilfe.» Genaue Zahlen gibt es dazu nicht. Er rechne mit mehreren hundert Fällen, bei denen eine Behandlung verweigert wurde.

Jetzt auf

Auch Bruno Gravier, Präsident des Gefängnisärzteverbands, ist davon überzeugt. «Wobei nicht jeder Fall so schlimm ist wie in Zürich.» Jeder müsse aber daran leiden: Den Diabetikern werde die Pflege verweigert, den Rückenpatienten die Physiotherapie, um Schmerzen zu lindern.

Widerspricht Menschenrechten

Wolff und Gravier weisen beide darauf hin, dass das Verweigern medizinischer Behandlungen gegen nationale und internationale Richtlinien verstosse. Zu dieser Auffassung ist nun auch das Bundesamt für Gesundheit gelangt. «Es wird zu Recht festgehalten, dass die Verweigerung von medizinischen Behandlungen der Menschenrechtskonvention widerspricht», sagt Daniel Koch, Leiter Abteilung Über tragbare Krankheiten beim BAG.

Das Problem: In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Gefangenen. Deshalb entziehe es sich der Kenntnis des BAG, wie Kantone mit jenen Gefangenen umgehen, die nicht versichert sind, aber medizinisch behandelt werden müssen, sagt Koch. «Wir prüfen, ob wir die Vorgaben über eine Verordnung anpassen müssen.»

Die Tücken des Föderalismus

Glaubt man indes den zuständigen kantonalen Stellen, ist die Situation nicht so schlimm wie skizziert. Der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen gibt an, dass Insassen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus medizinisch betreut und behandelt würden.

Bei der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft tönt es ähnlich: «Medizinisch nötige, unaufschiebbare Behandlungen werden auch dann organisiert, wenn keine anderweitige Kostendeckung besteht.» Eine vergleichbare, aber etwas vagere Replik kommt aus dem Aargau und Solothurn. Die Justizbehörde Zürich weist darauf hin, dass die Regelung politisch gewollt sei, um kein Anreizsystem für illegal anwesende Personen in der Schweiz zu schaffen.

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62 Kommentare
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exeswiss
28.07.2016 05:16registriert Januar 2015
"Die Justizbehörde Zürich weist darauf hin, dass die Regelung politisch gewollt sei, um kein Anreizsystem für illegal anwesende Personen in der Schweiz zu schaffen."

richtig so. und das sage ich als, "linker" gutmensch.
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Amboss
28.07.2016 07:20registriert April 2014
Man muss sich nur die Situation überlegen, wenn er nicht um Knast wäre.

Ist er in seiner Heimat krankenversichert mit europaweiter Deckung dann ist ja klar, wer die Kosten tragen muss: Seine Versicherung.

Reist er als Tourist ein Land, das nicht abgedeckt ist, oder hat gar keine Versicherung, dann hat er sowieso ein Problem.

Dann verstehe ich die Behörden schon. Der Missbrauch ist naheliegend. In CH reisen, ein bisschen rauben, paar Jährchen in den Knast, Operation bezahlt, alles gut.
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Sanchez
28.07.2016 08:48registriert März 2014
Solche Eventualitäten müsste sich der "arme" Kriminaltourist halt vorher überlegen, bevor er sich bei uns auf Beutefang begibt. Mein Mitleid hält sich arg in Grenzen (gelinde gesagt)..
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