Schweiz
Gesundheit

Kind krank: Eltern dürfen pro Fall drei Tage frei nehmen

Erkrankt das Kind, dürfen Eltern 3 Tage zu Hause bleiben. Viele Firmen regeln das allerdings anders.
Erkrankt das Kind, dürfen Eltern 3 Tage zu Hause bleiben. Viele Firmen regeln das allerdings anders.bild: keystone

Ferien nehmen, wenn das Kind krank ist? Eltern kennen ihre Rechte zu wenig

Bekommen Arbeitnehmer frei, wenn das Kind krank ist? Viele Erwerbstätige Eltern kennen ihre Rechte nicht oder fordern ihren Anspruch nicht ein.
21.02.2017, 05:2021.02.2017, 11:51
Doris Kleck / Nordwestschweiz
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Drei Tage pro Jahr – so viel dürfe sie wegen der Betreuung von ihren kranken Kindern am Arbeitsplatz fehlen. An diese Regel hält sich die zweifache Mutter Karin M. (Name der Redaktion bekannt) stets. Doch als ihr zweijähriges Kind letztes Jahr mit einem Virus im Spital liegt, fragt sie bei der Personalabteilung nochmals nach. Diese bleibt dabei: Gesetzlich würden ihr zwar drei Tage pro Krankheitsfall zustehen, doch im Unternehmen handhabe man das anders: Drei Tage pro Jahr. Punkt. Sonst würden die Absenzen ausarten und die Eltern könnten sich schliesslich organisieren. Ein vernünftiger Arbeitnehmer könne diesen Rechtsbruch nachvollziehen, wird ihr sinngemäss beschieden.

Die Mittdreissigerin, angestellt in einem 60-Prozent-Pensum als Projektleiterin, hält sich daran. Fünf Tage verbringt sie im Spital. Zwei davon fallen ohnehin aufs Wochenende. Für die restlichen drei Tage nimmt sie Ferien, zieht Überstunden ein und einen Tag fehlt sie offiziell wegen der Betreuung ihres kranken Kindes. Schliesslich will sie das «Jahressoll» von drei Tagen nicht schon im Frühling aufbrauchen. Ihre Arbeit im Unternehmen bleibt während der Absenzen liegen. Selbstredend arbeitet sie später ihren Pendenzenberg selbst ab. Ihrem Mann geht es nicht besser. In dessen Firma gilt, dass Teilzeitangestellte nicht fehlen dürfen wegen kranker Kinder. Der Marketingfachmann soll seine freien Tage so legen, dass es mit der Betreuung klappt.

Angst vor der Abschussliste

Nur ein stossender Einzelfall? Kaum. Zahlen, wie viele Firmen widerrechtlich handeln, gibt es zwar nicht. Doch Corinne Schär von der Gewerkschaft Unia sagt: «Wir haben den Eindruck, dass es viele sind.» Die Rechtsberatung der Unia hat viele Anfragen zum Thema. Schär stellt fest, dass es viele Angestellte nicht wagen, den gesetzlichen Anspruch einzufordern, weil sie sich vom Arbeitgeber unter Druck fühlen: «Besonders Frauen wird oft ein schlechtes Gewissen gemacht.»

Karin M. kennt das Gesetz. Sie weiss, dass sie gegen ihren Arbeitgeber vorgehen könnte. Weshalb fordert sie ihr Recht nicht ein? «Ich möchte nicht auf einer Abschussliste landen und bei der nächsten Restrukturierung als Erste meinen Job verlieren», sagt die Projektleiterin. Sie ist froh, eine interessante Stelle zu haben. Keine Selbstverständlichkeit für eine Mutter mit einem reduzierten Arbeitspensum.

Gibt dein Chef dir frei, wenn dein Kind krank ist?

«Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter», sagt Caroline Hasler, die in der Rechtsberatung der Arbeitnehmerorganisation Angestellte Schweiz tätig ist. Sie bearbeitet regelmässig Fälle, wo in Reglementen oder Arbeitsverträgen den Angestellten nur drei Tage pro Jahr für die Betreuung der kranken Kinder zugebilligt werden. Hasler sagt aber auch: «Mit unserer Beratung lassen sich diese Fälle lösen.»

Firmen generell nicht bösartig

Ähnlich äussert sich Martin Scheidegger, der Leiter des Rechtsdienstes der Gewerkschaft Syndicom. Die Firmen würden schnell merken, dass sie im Unrecht sind. Er stellt fest, dass die Personalfachleute oft schlecht geschult sind: «Landet ein Fall beim Rechtsdienst, dann ist er rasch erledigt.» Es gebe sicher Unternehmen, die unter Druck sind und überall versuchten zu sparen, sagt Scheidegger. Er glaube jedoch nicht, dass die Firmen generell bösartig handeln würden.

«Der Irrtum, dass man nur drei Tage pro Jahr fehlen darf, ist weit verbreitet.»
Martin Scheidegger, Leiter des Rechtsdienstes der Gewerkschaft Syndicom

Sicher ist hingegen, dass bei erwerbstätigen Eltern ein grosses Unwissen über ihre Rechte besteht. «Der Irrtum, dass man nur drei Tage pro Jahr fehlen darf, ist weit verbreitet», sagt Scheidegger. Er führt dies darauf zurück, dass im Arbeitsgesetz nur die drei Tage erwähnt sind. Selbst in Gesamtarbeitsverträgen sei oft nicht explizit von drei Tagen pro Krankheitsfall die Rede, sagt Scheidegger. Die Firmen wollten ihre Mitarbeiter nicht auf den Anspruch aufmerksam machen, um zu verhindern, dass sie sich keine Mühe geben, eine Fremdbetreuung im Krankheitsfall zu organisieren. Falls für die Kinder zumutbar, sollten sich die Eltern nämlich um eine Ersatzlösung wie Grosseltern, Verwandte oder Bekannte bemühen. Das Wort «zumutbar» lässt einen gewissen Interpretationsspielraum zu.

Unehrlich, aber pragmatisch

Corinne Schär von der Unia hält ebenfalls fest, dass die Arbeitnehmer schlecht informiert sind. Sie nimmt die Unternehmen in die Pflicht: «Arbeitgeber halten das Gesetz nur ein, wenn sie müssen. Sie informieren nicht, dabei würde es zu ihrer Sorgfaltspflicht gehören, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können.»

Jetzt auf

Karin M. hat sich vorgenommen, das Gespräch mit ihrer Personalabteilung zu suchen. So wie ihr Mann will und kann sie es nicht machen. Dieser hat sich mittlerweile mit seinem Vorgesetzten auf ein «pragmatisches» Vorgehen verständigt: Ist ein Kind krank, dann meldet sich ihr Mann selbst krank. (aargauerzeitung.ch)

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79 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Matrixx
21.02.2017 06:19registriert März 2015
Meine Freundin arbeitet in einer Krippe. Und jetzt, wo viele, vor allem Kinder, krank werden, trauen sich die Eltern nicht, das Kind zu betreuen und bringen es in die Krippe. Mit dem Ergebnis, dass das kranke Kind andere Kinder und Betreuer anstecken. Ich war deswegen diesen Winter schon öfters krank als die 5 Jahre zuvor. Da sollte es wirklich eine tolerantere Regelung geben.
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Menel
21.02.2017 08:18registriert Februar 2015
...und dann haben Leute das Gefühl, dass aussländische Firmen nur wegen den tiefen Steuern in der Schweiz sind ;)

Gibt es in Europa noch andere Länder, in denen Arbeitnehmer so behandelt werden?
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