Dem Juden-Schläger von Davos GR drohen sechs Monate Haft. Der Asylsuchende schlug und beleidigte im Sommer 2024 einen orthodoxen Juden in Davos. Während ein weiterer beteiligter Asylsuchender das Urteil akzeptierte, muss nun der, dessen Anwalt dagegen Einsprache erhob, wegen Rassendiskriminierung vor Gericht.
Es sei aber noch unklar, ob der Mann diesen Donnerstag in Klosters GR vor dem zuständigen Regionalgericht erscheinen wird, sagte die Vize-Gerichtspräsidentin, Patrizia Winkler, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sollte er nicht kommen, gilt seine Einsprache als zurückgezogen und der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird rechtskräftig.
Dies würde eine sechsmonatige Haftstrafe für den Mann bedeuten. Ausserdem müsste er die Verfahrenskosten von rund 750 Franken bezahlen, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Hinzu kämen Anwaltskosten von rund dreitausend Franken.
Der Beschuldigte soll am 23. August vor einem Jahr einen 19-jährigen Juden auf der Davoser Promenade verfolgt und ihm schliesslich mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Sein Begleiter habe laut dem Strafbefehl in die Richtung des Juden gespuckt und mehrfach «free Palestine» gerufen. Er, ein damals 29-jähriger Libanese, akzeptierte hingegen das Urteil von einer zweimonatigen Haftstrafe, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden im vergangenen März mitteilte. (nib/sda)
* ob es sich tatsächlich um Verfolgte handelt, ist nicht bekannt, aber eher unwahrscheinlich. Echte Flüchtlinge halten sich an Gesetze und vermeiden es negativ aufzufallen.