Schweiz
Graubünden

Juden-Schläger von Davos muss vor Gericht

Nach dem Messerangriff auf einen orthodoxen Juden im März 2024 bewacht ein Polizist den Eingang einer Synagoge in Zürich-Wiedikon.
Ein Asylsuchender schlug und beleidigte im Sommer 2024 einen orthodoxen Juden in Davos. (Symbolbild)Bild: Michael Buholzer / Keystone (9. 3. 2024)

Juden-Schläger von Davos muss vor Gericht

04.08.2025, 14:5704.08.2025, 14:57
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Dem Juden-Schläger von Davos GR drohen sechs Monate Haft. Der Asylsuchende schlug und beleidigte im Sommer 2024 einen orthodoxen Juden in Davos. Während ein weiterer beteiligter Asylsuchender das Urteil akzeptierte, muss nun der, dessen Anwalt dagegen Einsprache erhob, wegen Rassendiskriminierung vor Gericht.

Es sei aber noch unklar, ob der Mann diesen Donnerstag in Klosters GR vor dem zuständigen Regionalgericht erscheinen wird, sagte die Vize-Gerichtspräsidentin, Patrizia Winkler, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sollte er nicht kommen, gilt seine Einsprache als zurückgezogen und der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird rechtskräftig.

Dies würde eine sechsmonatige Haftstrafe für den Mann bedeuten. Ausserdem müsste er die Verfahrenskosten von rund 750 Franken bezahlen, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Hinzu kämen Anwaltskosten von rund dreitausend Franken.

Der Beschuldigte soll am 23. August vor einem Jahr einen 19-jährigen Juden auf der Davoser Promenade verfolgt und ihm schliesslich mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Sein Begleiter habe laut dem Strafbefehl in die Richtung des Juden gespuckt und mehrfach «free Palestine» gerufen. Er, ein damals 29-jähriger Libanese, akzeptierte hingegen das Urteil von einer zweimonatigen Haftstrafe, wie die Staatsanwaltschaft Graubünden im vergangenen März mitteilte. (nib/sda)

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Die Synagogen von Endingen und Lengnau
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quelle: schweizerisches nationalmuseum
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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cereza
04.08.2025 16:13registriert Februar 2023
Zwei Asylsuchende, die wegen Verfolgung* Schutz in der Schweiz suchten, leben in der Schweiz ihren Antisemitismus aus und verfolgen Juden. Wer das friedliche Zusammenleben in der Schweiz gefährdet, sollte kein Asyl erhalten und nach Ablehnung des Gesuch sofort ausgeschafft werden, sofern nicht das Nonrefoulementprinzip verletzt wird, was beim Herkunftsland Libanon nicht der Fall sein dürfte.

* ob es sich tatsächlich um Verfolgte handelt, ist nicht bekannt, aber eher unwahrscheinlich. Echte Flüchtlinge halten sich an Gesetze und vermeiden es negativ aufzufallen.
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