Der Bundesrat lehnt die Burka-Initiative ab, will aber einen Gegenvorschlag. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden mit unverhülltem Gesicht erfolgen müssen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.
Das hatte der Bundesrat bereits im Dezember im Grundsatz entschieden. Am Mittwoch hat er nun die Vernehmlassung zu einem indirekten Gegenvorschlag eröffnet.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden. Der Kanton Tessin hatte 2013 ein solches Verbot eingeführt, andere Kantone entschieden sich dagegen.
Mit der Initiative wären solche differenzierten kantonalen Lösungen nicht mehr möglich, hält der Bundesrat fest. Vor allem könnten die Kantone nicht mehr selber regeln, wie sie mit verhüllten Touristinnen aus arabischen Ländern umgehen wollten.
Er sei sich aber bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen könne, schreibt der Bundesrat. Deshalb schlage er gezielte Massnahmen auf Gesetzesebene vor.
Inakzeptabel ist für den Bundesrat, wenn Frauen gezwungen werden, das Gesicht zu verhüllen. Deshalb will er neu ausdrücklich festhalten, dass dies strafbar ist. Der Tatbestand der Nötigung soll entsprechend ergänzt werden. Wer eine Frau zwingt, sich zu verhüllen, dem soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
Daneben will der Bundesrat klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen im Behördenkontakt das Gesicht enthüllt werden muss und welche Sanktionen eine Weigerung zur Folge hat. Dadurch könnten Spannungen vermieden werden, schreibt der Bundesrat. Zudem hätten die Regeln eine präventive Wirkung.
Konkret sollen Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Für bestimmte Bereiche – etwa im Migrationsbereich – ist das schon heute im Gesetz geregelt. Für andere fehlt dagegen eine spezifische Regelung.
Das neue Gesetz solle die notwendige Klarheit schaffen, beispielsweise bei der Personenbeförderung, schreibt der Bundesrat. Wer einer wiederholten Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts keine Folge leistet, soll mit Busse bestraft werden. (sda)