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Miet-Erstreckung: An'Nur-Moschee darf in Winterthur bleiben – vorerst

ARCHIV - ZUR VORAUSSICHTLICHEN SCHLIESSUNG DER AN'NUR MOSCHEE IN WINTERTHUR STELLEN WIR IHNEN DIESES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die An'Nur-Moschee in Winterthur, aufgenommen am Dienstag, 24 ...
Die Dauer der neuen Mieterstreckung gibt das Gericht nicht bekannt. Im Verhältnis zur ersten sei sie aber relativ kurz.Bild: KEYSTONE

Miet-Erstreckung: An'Nur-Moschee darf in Winterthur bleiben – vorerst

11.01.2017, 10:4411.01.2017, 10:55

Die An'Nur-Moschee muss ihre Räumlichkeiten im Winterthurer Stadtteil Hegi vorerst nicht aufgeben. Der Kulturverein An'Nur und die Vermieterin haben sich vor der Schlichtungsbehörde geeinigt.

Das Bezirksgericht Winterthur bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht von Radio Top. Die Parteien hätten eine letzte Erstreckung des Mietverhältnisses vereinbart, heisst es von Seiten des Bezirksgerichts.

Nur kurze Miet-Erstreckung

Dabei handelt es sich bereits um die zweite Erstreckung, nachdem die Vermieterin, eine kleine Immobilienfirma, den Vertrag vor drei Jahren auslaufen liess. Die Dauer der neuen Mieterstreckung gibt das Gericht nicht bekannt. Im Verhältnis zur ersten sei sie aber relativ kurz.

Die Moschee geriet mehrmals in Zusammenhang mit jugendlichen Dschihad-Reisenden in die Schlagzeilen. Am 2. November führte die Polizei eine Razzia durch und verhaftete unter anderem einen Imam. Er soll in seiner Predigt vom 21. Oktober zur Tötung jener Muslime aufgerufen haben, die sich nicht an die Gebetszeiten halten. (whr/sda)

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