Die Schweiz will in einem Fall einem Dschihad-Reisenden die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen. «Aktuell ist ein Verfahren hängig, weitere sind in Prüfung», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Laut der Bundesrätin ist bisher kein Verfahren zum Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft von «IS»-Kämpfern zum Abschluss gekommen. «Sie können trotzdem davon ausgehen, dass wir unsere Kompetenz im Bürgerrecht ausschöpfen», sagte Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrats.
Sie antwortete auf Fragen der SVP-Nationalräte Roland Büchel (SG) und Céline Amaudruz (GE). Es würden jene Fälle bevorzugt behandelt, in denen die zweite Staatsbürgerschaft einwandfrei festgestellt werden könne. «Wir können keine Staatenlose schaffen.»
Im November 2018 bezifferte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Zahl der mit dschihadistischer Motivation Ausgereisten auf 93. Unter diesen Fällen befinden sich 18 Doppelbürger. Die rechtliche Basis, damit die Schweiz Dschihad-Reisenden mit Doppelbürgerschaft den Pass entziehen kann, existiert seit Jahren.
Zum Mord an zwei jungen skandinavischen Touristinnen im vergangenen Dezember in Marokko, in dessen Kontext zwei Personen verhaftet wurden, die nebst einer anderen auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, sagte Keller-Sutter: «Das Verfahren läuft in Marokko.» Falls die Personen nach Verbüssen einer möglichen Strafe in die Schweiz zurückkehren würden, könnte ein Verfahren zum Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft eingeleitet werden. (aeg/sda)