Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird sich nicht mit dem gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht an der Primarschule von Basel-Stadt befassen. Das Gericht hat das Gesuch der Eltern zweier muslimischer Mädchen um Behandlung des Falls abgewiesen.
Der Gerichtshof gab seinen Entscheid am Dienstag bekannt. Die Mädchen hatten nicht an den obligatorischen Schwimmlektionen teilgenommen. Die Eltern stellten sich auf den Standpunkt, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit ihnen ein Recht auf Befreiung ihrer Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht gewähre.
Die Erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs kam bereits im Januar zum Schluss, dass die Religionsfreiheit der Betroffenen mit dem Schwimmobligatorium nicht verletzt worden sei. Die Eltern hatten als Folge ihrer Weigerung, die Mädchen zum Unterricht zu schicken, im Juli 2010 je 700 Franken Busse bezahlen müssen.
Der Gerichtshof hielt damals fest, dass es beim Schwimmunterricht nicht nur um das Erlernen des Schwimmens, sondern auch um das gemeinsame Lernen im Klassenverband gehe. Die soziale Komponente spiele dabei eine wichtige Rolle. Zudem sei es den Mädchen erlaubt worden, Burkinis zu tragen. (whr/sda)