Weil die österreichischen Strafverfolgungsbehörden Randdaten bei einem amerikanischen Kommunikationsdienst ohne vorherige gerichtliche Genehmigung erhoben, dürfen sie in einem Schweizer Strafverfahren nicht verwendet werden. Das Bundesgericht hat wegen der unverwertbaren Beweise das Urteil gegen einen Pädophilen teilweise aufgehoben.
Auch bei den Randdaten, die von einer Schweizer Hochschule an die Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden, fehlte es an dem dafür notwendigen Gerichtsbeschluss. Das Zuger Obergericht muss deshalb als Vorinstanz nochmals über den Fall befinden.
Es verurteilte einen Mann im Oktober 2023 wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der versuchten sexuellen Handlung mit einem Kind und wegen mehrfacher Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Zudem sprach es eine stationäre therapeutische Massnahme aus. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das Obergericht erachtete die Verwertung der Daten als Beweis für zulässig. In einer ausführlichen Begründung hat das Bundesgericht aufgezeigt, dass dem nicht so ist. Über den amerikanischen Kommunikationsdienst war der Angeklagte in Kontakt mit verschiedenen Kindern gekommen – unter anderem in Deutschland und Österreich. Die Schweiz übernahm das Verfahren von Österreich.
Es handelt sich beim vorliegenden Entscheid nicht um die erste einschlägige Verurteilung des Mannes. Gemäss Bundesgerichts-Urteil diagnostizierte ein Gutachter beim Beschwerdeführer eine Pädophilie und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Es wird dem Mann zudem ein überdurchschnittlicher Intellekt attestiert, der seine Krankheit jedoch nicht einsieht. (sda/thw)