Schweiz
Justiz

Bundesgericht hebt Urteil gegen Pädophilen teilweise auf

Ein wegen qualifizierten Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilter Spanier muss nach dem Urteil des Bundesgerichts die Schweiz verlassen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hob das Urteil gegen einen Pädophilen teilweise auf. Das Zuger Obergericht muss noch einmal über den Fall befinden.Bild: KEYSTONE

Unverwertbare Beweise: Urteil gegen Pädophilen teilweise aufgehoben

07.02.2025, 12:0007.02.2025, 13:56

Weil die österreichischen Strafverfolgungsbehörden Randdaten bei einem amerikanischen Kommunikationsdienst ohne vorherige gerichtliche Genehmigung erhoben, dürfen sie in einem Schweizer Strafverfahren nicht verwendet werden. Das Bundesgericht hat wegen der unverwertbaren Beweise das Urteil gegen einen Pädophilen teilweise aufgehoben.

Auch bei den Randdaten, die von einer Schweizer Hochschule an die Staatsanwaltschaft herausgegeben wurden, fehlte es an dem dafür notwendigen Gerichtsbeschluss. Das Zuger Obergericht muss deshalb als Vorinstanz nochmals über den Fall befinden.

Das Obergericht des Kantons Zug am Mittwoch, 13. Juli 2016, in Zug. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Das Obergericht – die oberste gerichtliche Instanz in Zivil- und Strafsachen im Kanton Zug.Bild: KEYSTONE

Es verurteilte einen Mann im Oktober 2023 wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der versuchten sexuellen Handlung mit einem Kind und wegen mehrfacher Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Zudem sprach es eine stationäre therapeutische Massnahme aus. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Verfahren übernommen

Das Obergericht erachtete die Verwertung der Daten als Beweis für zulässig. In einer ausführlichen Begründung hat das Bundesgericht aufgezeigt, dass dem nicht so ist. Über den amerikanischen Kommunikationsdienst war der Angeklagte in Kontakt mit verschiedenen Kindern gekommen – unter anderem in Deutschland und Österreich. Die Schweiz übernahm das Verfahren von Österreich.

Es handelt sich beim vorliegenden Entscheid nicht um die erste einschlägige Verurteilung des Mannes. Gemäss Bundesgerichts-Urteil diagnostizierte ein Gutachter beim Beschwerdeführer eine Pädophilie und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Es wird dem Mann zudem ein überdurchschnittlicher Intellekt attestiert, der seine Krankheit jedoch nicht einsieht. (sda/thw)

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