Es bleibt auch in zweiter Instanz bei einem Schuldspruch: Das Militärgericht hat einen Grenzwächter, der einer schwangeren Syrerin bei der Rückschaffung nach Italien keine Hilfe zukommen liess, am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt.
Vom 3. auf den 4. Juli 2014 war eine Gruppe Flüchtlinge mit dem Nachtzug von Mailand nach Paris unterwegs. Die französische Grenzpolizei verweigerte 36 Syrern, darunter der sich in der 27. Schwangerschaftswoche befindenden Frau, die Weiterreise.
Angehörige des Schweizerischen Grenzwachtkorps sollten die Gruppe nach Italien zurückbringen. Dabei mussten die Flüchtlinge in Brig zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Regionalzug nach Domodossola fanden. In Italien brachte die Frau dann am Abend einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss eines Gutachtens war der Fötus bereits vor dem Warten in Brig tot.
Spätestens zum Zeitpunkt, als die Schwangere zum Zug getragen wurde, hätte der Feldweibel erkennen müssen, dass es sich nicht mehr um «typische Schwangerschaftsbeschwerden» handle, hatte das Militärgericht in erster Instanz im November 2017 befunden. Der Vater von drei Kindern hätte vielmehr die Möglichkeit «einer ernsthaften Schwangerschaftskomplikation in Betracht ziehen» müssen.
In erster Instanz war der Feldweibel des Grenzwachtkorps deshalb wegen versuchten eventualvorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie der einfachen Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft worden. Wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften erhielt er zudem eine - ebenfalls bedingte - Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken.(whr/sda)