Schweiz
Justiz

Genfer Polizist verfolgt Raser und wird selbst als Raser verurteilt

Polizist jagt im Streifenwagen mit 132 km/h einen Raser – und wird als Raser verurteilt

27.12.2017, 11:4527.12.2017, 16:49
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Das Bundesgericht hat eine Strafe gegen einen Polizisten wegen eines Raserdelikts bestätigt. Der Mann war auf einer Genfer Strasse mit 132 km/h gefahren. Die Genfer Justiz verurteilte ihn zu einem Jahr Gefängnis bedingt.

Der Polizeibeamte sass Ende Januar 2014 zusammen mit einem Kollegen im Streifenwagen, als ein Anruf der Einsatzzentrale einging, wonach ein Fahrer «wie ein Verrückter» rase.

Mit Sirene und Blaulicht nahmen die Beamten die Verfolgung auf, wobei sie auf dem Quai Gustave-Ador entlang des Genfersees 132 km/h erreichten. Erlaubt sind dort 50 Kilometer pro Stunde. Das Genfer Polizeigericht qualifizierte die Geschwindigkeitsübertretung als Raserdelikt und verhängte die bedingte Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht hielt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid zwar fest, dass Polizisten sich nicht strafbar machen, wenn sie auf einer dringenden offiziellen Mission und unter entsprechenden Warnsignalen am Steuer Verkehrsregeln verletzen.

Auch wenn das Element der Dringlichkeit von den Bundesrichtern nicht bestritten wurde, machten sie geltend, der Polizist habe es an der nötigen Voraussicht mangeln lassen. Selbst wenn er eine drohende Lebensgefahr habe abwenden wollen, rechtfertige das noch lange nicht, selber eine Lebensgefahr herauf zu beschwören.

Die Bundesrichter hielten auch fest, Sirene und Blaulicht eines fahrenden Streifenwagens trügen bei hohem Tempo kaum zur Verminderung der Unfallgefahr bei. Andere Verkehrsteilnehmer könnten auf die Signale lediglich in sehr kurzer Zeit reagieren.

Der Polizist hatte in seinem Rekurs argumentiert, die Verhältnisse seien gut gewesen und der Verkehr nicht dicht. Zudem habe sein Kollege assistiert. Mit der Rückweisung des Rekurses auferlegte das Bundesgericht dem Polizisten Kosten von 3000 Franken. (Urteil 6B_1102/2016) (sda)

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44 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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piranha
27.12.2017 12:10registriert September 2017
Dass ein Polizist hier wie ein Raser verurteilt wird, finde ich daneben! Ja, über 130 sind womöglich zu viel, selbst mit Sondersignalen, aber ein solches Urteil mit bedingter Gefängnisstrafe (und Jobverlust) bringt Polizisten dazu, selber Angst vor dem Gesetz zu haben und ihren Job nicht mehr richtig auszuführen!
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Harry Zimm
27.12.2017 12:38registriert Juli 2016
Ja, weiter so. Statten wir unsere Polizeikräfte doch - dem Urteil entsprechend - gleich mit Wattebäuschchen statt Waffen und mit Fahrrädern statt Automobilen aus... Grotesk.
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BigFudge28
27.12.2017 12:35registriert März 2016
Was für ein beschissenes Urteil! Nächstes Mal einfach abwarten und dann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden..
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