Dass der Abend für ihn so endete, damit hätte Herr H. wohl nicht gerechnet: Der Rechtsanwalt wurde Opfer eines Raubes, steht nun aber vor Gericht als Angeklagter wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte – und einigem mehr. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert, dass Herr H. eine Busse von 10'000 Franken zahlen muss. Was ist passiert?
Laut der Anklageschrift war Herr H. an jenem Abend Anfang Juli 2017 mit seinem Range Rover unterwegs. Gegen 22 Uhr soll er mit seiner Frau nach Hause in seine Zürcher Stadtwohnung gefahren sein. Dort angekommen, wurde das Ehepaar offenbar Opfer eines Raubes. Was genau passierte, lässt sich nicht aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft herauslesen, ist aber auch nicht Gegenstand des Verfahrens gegen Herrn H. Denn dieser rief nach dem Raub die Polizei – und wurde mutmasslich selbst zum Täter.
So geschah es, dass die Stadtpolizei Zürich nach einem Notruf von Herrn H. an dessen Wohnort eintraf. Eine Polizistin soll dann den Verdacht gehegt haben, dass dieser Alkohol getrunken hatte. Deshalb habe sie die Ehefrau H. gefragt, wer denn vorher das Auto nach Hause gelenkt hatte. Zu viel für Herrn H. Gemäss Anklageschrift verlor er die Fassung. Er soll die Polizistin als «Beeri und Bitch» beschimpft haben, nah an sie herangetreten sein und sie mit den Worten «ihr jetzt dann eine zu schwarten» bedroht haben.
Der Rechtsanwalt H., der es aufgrund seines Berufs eigentlich hätte besser wissen müssen, machte sich damit mutmasslich der «Beschimpfung», sowie der «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» schuldig. Doch dabei beliess es sich nicht. Ein Alkoholtest attestierte H. einen Blutalkoholwert von 0,79 Promille – sowie eine massgebliche Konzentration von THC. Die Staatsanwältin schreibt dazu in der Anklageschrift: «Der Cannabiskonsum allein hätte bereits ohne den Alkohol zu einer relevanten Fahrunfähigkeit geführt.»
Zu allem Übel soll nun Herr H. das Ganze auch noch versucht haben zu vertuschen. Als seine Ehefrau zur Zeugenbefragung bei der Staatsanwaltschaft Zürich befragt wurde, habe diese ausgesagt, an jenem Abend sei sie es gewesen, die den Range Rover nach Hause gelenkt habe. Die Staatsanwaltschaft packte damit für Herrn H. ein «Fahren in fahrunfähigem Zustand» und «Anstiftung zu falschem Zeugnis» in seinen Straftaten-Katalog. Gegen seine Ehefrau wurde ein separates Verfahren wegen «falscher Zeugenaussage» eröffnet.
Weil das Kiffen eine Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellt, will die Staatsanwaltschaft Herrn H. auch dafür bestrafen.
Es ist ein bunter Strauss an Vorwürfen, derer Herr H. nach diesem Abend, an welchem er ursprünglich Opfer eines Raubes wurde, beschuldigt wird. Die Staatsanwältin will H. zu einer bedingten Geldstrafe von 145'800 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verurteilen. Verhandelt wird der Prozess am Mittwoch am Bezirksgericht Zürich. Der Rechtsanwalt H. hat sich einen Rechtsanwalt genommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
der Typ ist im THC-Alkohol-Chillmode und rastet wegen einer Routinefrage so aus…..
lässt irgendwie Rückschlüsse zu, wie er ungechillt wohl so drauf sein könnte.
😂😂😂