Terrorismus, Holz und Handys an Schulen: Das ändert sich in der Schweiz ab dem 1. August
Wohnen
Naturschutz-, Heimatschutz- und Denkmalpflegeorganisationen können bei gewissen Wohnbauprojekten keine Beschwerde mehr gegen Verfügungen von kantonalen oder Bundesbehörden einreichen. Es geht um Wohnbauten von weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche innerhalb von Bauzonen – es sei denn, diese befinden sich beispielsweise innerhalb von Ortsbildern von nationaler Bedeutung oder in Biotopen.
Die eidgenössischen Räte stimmten der entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im vergangenen September zu.
Terrorismus
In der Schweiz treten neue Bestimmungen für eine vertiefte europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität in Kraft. Die Anpassungen ermöglichen den automatisierten Abgleich von Fingerabdruckdaten und den Zugriff auf Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten im Rahmen der sogenannten Prümer Zusammenarbeit.
Der Prümer Vertrag ist ein Abkommen unter Mitgliedstaaten der EU, das den Informationsaustausch verbessern soll, um Kriminalität effizienter zu bekämpfen. National- und Ständerat stimmten 2021 der Teilnahme der Schweiz oppositionslos zu. Weitere Bestimmungen sollen im Januar 2027 in Kraft treten.
Holzpreise
Waldbesitzerinnen und -besitzer können mit der nachgelagerten Branche neu Richtpreise für Schweizer Holz festlegen. Der Bundesrat setzte den entsprechenden Artikel im ergänzten Waldgesetz auf dieses Datum hin in Kraft. Empfehlungen für Richtpreise für Rohholz werden damit auf nationaler oder regionaler Ebene möglich.
Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Forstwirtschaft erreicht werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Waldbewirtschaftung und damit zur Sicherung der Funktionen des Waldes. Die Regelung lehnt sich an gesetzliche Grundlagen in der Landwirtschaft an, welche bereits Richtpreise für Agrarprodukte erlauben.
Handys in der Schule
An den Nidwaldner Volksschulen dürfen Mobiltelefone und weitere digitale Geräte ab dem neuen Schuljahr nur noch zu Unterrichtszwecken oder im Notfall benutzt werden. Dies sehen neue Richtlinien vor, welche der Kanton erlassen hat und nun in Kraft treten. Der Kanton begründete die neuen Regeln mit der Aussage, die Kinder und Jugendlichen nutzten in den Schulhäusern vermehrt elektronische Geräte. Das lenke sie im Unterricht ab. Die Geräte stellten auch neue Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern dar. (leo/sda)
