Er werde Amok laufen, den ganzen Bullenstaat zerstören, die dreckige Gesellschaft exekutieren, alle SVPler über den Haufen knallen – inklusive Ueli Maurer: Thomas (Name geändert) hatte auf Facebook zum wüsten Rundumschlag ausgeholt. Wegen Schreckung der Bevölkerung stand er diese Woche vor dem Bezirksgericht Brugg.
Im letzten Herbst hatte Thomas die öffentlichen Beiträge verfasst und gepostet in seinen beiden Facebook-Profilen. Er war damals untergebracht in der Windischer Klinik Königsfelden der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG). Zum wiederholten Mal.
Thomas – etwas mehr als 30 Jahre alt, kurze Haare, kariertes Hemd, blaue Jeans sowie robuste Outdoorschuhe – wurde von zwei Polizisten in den Gerichtssaal begleitet. Die Handschellen wurden ihm abgenommen für die Verhandlung, nicht aber die Fussfesseln.
Während der Befragung durch Gerichtspräsident Sandro Rossi wippte der Beschuldigte zwar nervös mit dem Bein, gab aber ruhige, überlegte und klare Antworten. Er zeigte sich reuig, entschuldigte sich für sein Tun, bezeichnete seine Facebook-Beiträge einmal als dumm oder dämlich, ein andermal als idiotisch oder bescheuert. Dass – um noch einmal auf die Drohungen gegen die SVP zu kommen – Vertreter des Gesamtgerichts dieser Partei angehören, damit habe er kein Problem, versicherte Thomas auf Nachfrage.
Der Beschuldigte leidet, das hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, unter einer paranoiden Schizophrenie sowie auch einem schädlichen Gebrauch von Cannabis. Die Psychose trete schubweise auf, erklärte Thomas, er steigere sich dann in etwas hinein. Auslöser könne eine Reizüberflutung sein, eine Verschwörungstheorie, von denen es im Internet zahlreiche gebe. Diese täten ihm nicht gut, sagte er.
Im Unterschied zu früher sei er heute aber behandlungswillig, betonte Thomas. Noch vor zwei Jahren sei er nicht therapierbar gewesen, sondern habe aufbrausend und teilweise aggressiv reagiert, habe sich ungerecht behandelt gefühlt und nichts an sich heranlassen wollen. Er habe nun viel Zeit gehabt zum Nachdenken, wolle lernen, mit seiner Krankheit umzugehen, führte er aus.
Die Behandlung hat Thomas bereits angetreten. In der Klinik Königsfelden hat er sich diesmal nach eigenen Angaben schnell eingelebt. Es gehe ihm gut, er fühle sich wohl, er habe eine Tagesstruktur und er nutze das grosse Therapieangebot, sagte der Beschuldigte. Derzeit sei er eher noch etwas unterfordert, fügte er an, möchte sich der Behandlung aber weiter unterziehen. Dank den Medikamenten könne er klar denken. Später kann sich Thomas vorstellen, in einer betreuten Wohngemeinschaft zu leben und einer Tätigkeit im zweiten Arbeitsmarkt nachzugehen. Er brauche «etwas Kontrolle».
Was er mit seinen Facebook-Beiträgen bewirken wollte, fragte Gerichtspräsident Rossi. «Ich kann es nicht sagen», antwortete Thomas nach kurzem Überlegen. Er habe unter Wahnvorstellungen gelitten, habe einfach geschrieben, sich zu wenig Gedanken gemacht. Vielleicht habe er «mit den leeren Drohungen» einfach etwas Aufmerksamkeit erregen wollen.
Der Sachverhalt, dass Thomas die Facebook-Beiträge verfasst und verschiedene Personen in Angst und Schrecken versetzt hat, war unbestritten vor Bezirksgericht Brugg. Auch, dass er unter einer psychischen Störung leidet und eine stationäre Massnahme anzuordnen sei, in der die Medikamenteneinnahme kontrolliert wird. Es gebe keinen Grund, am psychiatrischen Gutachten zu zweifeln, so der Staatsanwalt.
Ihr Mandant bereue, was geschehen sei, sagte die Verteidigerin. Er sei sich bewusst, dass er Hilfe brauche. Thomas sei bereit, an sich zu arbeiten, sei motiviert, verhalte sich kooperativ, verstehe sich gut mit Patienten und Betreuern. Kurz: «Es ist ihm ernst.» Anders als die Staatsanwaltschaft plädierte die Verteidigerin dafür, dass die Verfahrenskosten – die Rede ist von insgesamt 11'000 Franken – zulasten des Staats gehen. Denn die finanziellen Verhältnisse ihres Mandanten seien alles andere als rosig. Er beziehe eine IV-Rente, die nur knapp reiche, um die nötigsten Rechnungen zu bezahlen.
Das Gesamtgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass der Tatbestand der versuchten Schreckung erfüllt ist. Wegen der paranoiden Schizophrenie zum Zeitpunkt der Tat war die Schuldfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben. Will heissen: Thomas ist schuldunfähig und kann deshalb nicht bestraft werden. Eine stationäre Massnahme erachtete das Gericht als geeignet, um die Krankheit behandeln zu können. An den Verfahrenskosten hat sich der Beschuldigte mit einem Beitrag von 10 Prozent zu beteiligen, so das Gericht weiter. Denn auch wenn es sich eher um einen symbolhaften Beitrag handle, soll Thomas auf seinem weiteren Weg eine kleine Einschränkung in Kauf nehmen müssen.