Mann wegen sadomasochistischer Sexpraktiken schuldig gesprochen
Das Bundesgericht hat einen Mann im Kontext sadomasochistischer Sexpraktiken wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der Mann versicherte sich nicht der Zustimmung der Partnerin, nachdem sie sechs Monate zuvor entsprechenden Sex gehabt hatten.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch publizierten Urteil den Freispruch für den Mann durch das Freiburger Kantonsgericht aufgehoben. Indem er die Partnerin sechs Monate nach dem letzten Zusammentreffen im Juni 2021 nicht fragte, ob sie erneut mit sadomasochistischen Sexpraktiken einverstanden sei, habe er eine allfällige Ablehnung in Kauf genommen.
Aufgrund des Einverständnisses der Frau im Sommer zu den sadomasochistischen Praktiken habe der Verurteilte beim Treffen im Winter des gleichen Jahres nicht automatisch wieder von einer Zustimmung ausgehen dürfen.
Keine eindeutigen Nachrichten
Eine solche lässt sich laut Gericht auch nicht aus den kurz vor dem Treffen im Dezember von der Frau verschickten Textnachrichten herleiten. Darüber hinaus habe die Frau das Recht behalten, jederzeit ihre Meinung zu ändern. Für das Treffen im Dezember hatten der Mann und die Frau keinen Rahmen vereinbart.
Das Gericht des Saanebezirks des Kantons Freiburg verurteilte den Mann 2023 im Zusammenhang mit dem Treffen im Dezember zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Das Freiburger Kantonsgericht sprach ihn 2024 frei. Nach der Aufhebung des Freispruchs durch das Bundesgericht muss die kantonale Instanz die Strafe neu bestimmen. (Urteil 6B_399/2024 vom 5.9.2025 ) (sda)
