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Bundesgericht entscheidet zu Gunsten eines diebischen Pöstlers

Bundesgericht entscheidet zu Gunsten eines diebischen Pöstlers

14.12.2018, 12:02
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) im Fall eines ehemaligen Angestellten im Briefzentrum Zürich-Mülligen abgewiesen. Der Mann wurde im Oktober 2017 wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

An seinem Arbeitsplatz soll der Angestellte zwischen August 2015 und März 2016 mindestens 4000 Geschäftsantwortsendungen entwendet haben, in denen sich Geld befand. Gemäss BA hat der Mann so mindestens 122'000 Franken gestohlen.

Das Bundesstrafgericht verurteilte den Ex-Postangestellten wegen gewerbsmässigen Diebstahls und der mehrfachen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken und zu einer Busse von 7800 Franken.

Nur Indizien für weitere Diebstähle

Die Richter in Bellinzona hatten bei ihrem Urteil lediglich die von einer Überwachungskamera gefilmten Diebstähle berücksichtigt. Diese beging der Mann zwischen Mitte Januar und dem 14. März 2016. An diesem letzten Tag wurde der Mann festgenommen. An seinem Arbeitsplatz fand die Polizei 58 gestohlene Briefe.

Die BA hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten gefordert, wovon der Verurteilte die Hälfte absitzen sollte. Gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts legte die BA deshalb Berufung beim Bundesgericht ein. Sie beantragte eine höhere Strafe, mit der auch die vorgeworfenen Diebstähle seit August 2015 berücksichtigt werden sollten.

In einem am Freitag publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde der BA abgewiesen. Es hält fest, dass für die nicht berücksichtigten Diebstähle lediglich Indizien bestünden – nämlich Geldzuflüsse auf dem Konto des Verurteilten.

Die Schlussfolgerung der Polizei, wonach der ehemalige Post-Mitarbeiter gemäss den Video-Aufnahmen sehr entschieden und routiniert vorgegangen sei, hält das Bundesgericht für eine simple Mutmassung. Vielmehr gehen die Richter davon aus, dass der Mann aufgrund seiner langjährigen Anstellung bei der Post so routiniert und mit der Umgebung vertraut sei. (whr/sda)

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