Das Bundesgericht hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten für einen heute 21-jährigen Mann bestätigt. Das Berner Obergericht hatte ihn des qualifizierten Raubes, der Gefährdung des Lebens und weiterer Straftaten für schuldig befunden.
Bei einem Teil der Delikte war der junge Mann noch minderjährig. Ein Experte stellte in einem psychiatrischen Gutachten fest, dass der Verurteilte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leide und die Wiederholungsgefahr gross sei. Dies geht aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Aus diesem Grund ordnete das Obergericht die Unterbringung in einer Einrichtung für junge Erwachsene an, wo der junge Mann behandelt werden soll. Dieser verlor seinen Vater im Alter von fünf Jahren. Als er zwölf war, starb seine Mutter. Beide waren drogenabhängig und starben an einer Überdosis.
Der Verurteilte raubte unter anderem mit Kollegen zufällig ausgewählte Passanten aus. Dabei wurden die Opfer teilweise verletzt. Zudem würgte der junge Mann seine Freundin so lange, bis sie keine Luft mehr bekam. Als er von ihr abliess, sagte er ihr gemäss Urteil, dass er sie dieses Mal am Leben lasse.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es hält fest, dass der Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt worden sei. Auch sei die Bemessung der Strafe korrekt vorgenommen worden. (Urteil 6B_1321/2017 vom 26.04.2018) (sda)