Drei der vier irakischen IS-Unterstützer sind am Freitag vom Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht folgte weitgehend den Forderungen der Bundesanwaltschaft, blieb aber unter dem beantragten Strafmass zurück.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass drei der Iraker versucht hatten, Informationen, Material und Personal in die Schweiz zu bringen, die für die Durchführung eines Anschlags notwendig sind. Ein Anschlagsplan war gemäss der Bundesanwaltschaft bereits «klar initialisiert» worden. Laut Gericht sei eine terroristische Aktivität zwar naheliegend aber nicht zwingend gewesen.
Der im Rollstuhl sitzende Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt - die Bundesanwaltschaft hatte 7,5 Jahre beantragt. Der Richter gelangte zu der Ansicht, dass der Hauptangeklagte direkte Verbindung zu einem mutmasslichen Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterhielt.
Die zur Last gelegten Chatprotokolle würden als Aufruf zum Kampf gelten, auch wenn nicht alle Schlüsselwörter einen zwingend aggressiven Charakter gehabt hätten. Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, weil er mit seinen Aktivitäten in den Social Media den IS unterstützt haben soll.
Der dritte Angeklagte erhält ebenfalls eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten - er soll in der Schweiz am Aufbau einer IS-Zelle mitgewirkt haben. Beim vierten Angeklagten entschied das Gericht dagegen auf einen Freispruch: Die Unterstützung einer kriminellen Organisation sei nicht erwiesen.
Drei der Angeklagten befanden sich bereits seit April 2014 in Untersuchungshaft - die verbüsste Zeit wurde auf das Strafmass angerechnet.
Es sei im «höchsten Mass verwerflich», dass die Angeklagten versuchten, ihren Kampf in ein Land zu exportieren, das sie mit seinem Sozialsystem massgeblich unterstütze, sagte der Richter am Freitag.
Im Anschluss an das Urteil hat sich Bundesanwalt Michael Lauber «zufrieden» mit dem Urteil gezeigt. Der Anwalt des Hauptangeklagten kündigte dagegen an, das Urteil «sehr wahrscheinlich» weiterzuziehen.
Aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden sei die internationale Zusammenarbeit «essentiell» gewesen. So sei zum Beispiel ein «Operative Agreement» mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet worden, sagte Bundesanwalt Lauber am Freitag vor Medienvertretern.
Beunruhigend sei, dass das Gericht heute festgestellt habe, dass es zwei Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in der Schweiz gegeben habe. Die Gewaltdarstellungen in den Sozialen Medien stelle eine «grosse Herausforderung» dar, so Lauber. Die Schweiz toleriere keinen Missbrauch ihrer liberalen und offenen Werteordnung.
Lauber ging auch auf das «Dilemma» ein, dem die Strafverfolgungsbehörden beim IS-Prozess gegenüberstanden. Im Zweifel sei zugunsten der Sicherheit in der Schweiz gehandelt worden, auch wenn dies die Beweisführung letztendlich immer erschwere.
Die Verurteilten können nicht in ihre Herkunftsländer ausgeschafft werden, da es als risikoreich eingestuft wird. In der Schweiz müssten nun Lösungen gefunden werden, wie mit diesen «hochgefährliche Tätern» auch nach Verbüssung ihrer Haftstrafe umgegangen werden soll.
Der Anwalt des Hauptangeklagten im Rollstuhl kündigte im Anschluss an den Prozess an, das Urteil «sehr wahrscheinlich» weiterzuziehen. Sein Mandant habe damit gerechnet, dass es zu einer Verurteilung komme, er empfinde das Strafmass aber als zu hoch. (sda)
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