Schweiz
Justiz

Strafe für jungen Basler für versuchten Sprengstoff-Kauf gesenkt

Strafe für jungen Basler für versuchten Sprengstoff-Kauf gesenkt

15.11.2025, 12:00

Das Bundesstrafgericht hat einen 27-jährigen Basler für den versuchten Kauf von Sprengstoff zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Ein Teil davon stammt von einer früheren Verurteilung, bei der die Strafe bedingt ausgesprochen worden war.

Im November 2023 hatte das Bundesstrafgericht den 27-jährigen Schweizer unter Berücksichtigung einer früheren bedingten Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von 84 Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen der Verwendung von Sprengstoff in krimineller Absicht und schwerer Sachbeschädigung sowie wegen des versuchten Kaufs und Transports von Sprengstoff für schuldig befunden.

Das Bundesgericht hob dieses Urteil teilweise auf, da es der Ansicht war, dass die direkte Beteiligung des Beschwerdeführers am Anschlag auf eine Villa im Bruderholz-Quartier im März 2022 nicht ausreichend bewiesen ist. Der Fall wurde an die Berufungskammer zurückverwiesen, das eine neue Strafe für den Versuch des Kaufs von Sprengstoff verhängen musste.

Lange Sicherheitshaft

In einem am Samstag publizierten Urteil haben die Richter in Bellinzona die Strafe auf 36 Monate festgesetzt. Da der junge Mann zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 7. Juli 2025 bereits 1036 Tage im Freiheitsentzug verbracht hatte, muss er inzwischen freigelassen worden sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Die Berufungskammer hält fest, dass der Angeklagte trotz der Vorstrafe seinen kriminellen Weg fortgesetzt habe, indem er sich nach Stuttgart in Deutschland begeben habe, um dort zusammen mit dem Attentäter vom Bruderholz-Quartier Sprengstoff zu kaufen. Die beiden jungen Männer wurden von deutschen Polizisten überführt.(sda)

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