Schweiz
Justiz

Strafe für jungen Basler für versuchten Sprengstoff-Kauf gesenkt

Strafe für jungen Basler für versuchten Sprengstoff-Kauf gesenkt

15.11.2025, 12:00

Das Bundesstrafgericht hat einen 27-jährigen Basler für den versuchten Kauf von Sprengstoff zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Ein Teil davon stammt von einer früheren Verurteilung, bei der die Strafe bedingt ausgesprochen worden war.

Im November 2023 hatte das Bundesstrafgericht den 27-jährigen Schweizer unter Berücksichtigung einer früheren bedingten Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von 84 Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen der Verwendung von Sprengstoff in krimineller Absicht und schwerer Sachbeschädigung sowie wegen des versuchten Kaufs und Transports von Sprengstoff für schuldig befunden.

Das Bundesgericht hob dieses Urteil teilweise auf, da es der Ansicht war, dass die direkte Beteiligung des Beschwerdeführers am Anschlag auf eine Villa im Bruderholz-Quartier im März 2022 nicht ausreichend bewiesen ist. Der Fall wurde an die Berufungskammer zurückverwiesen, das eine neue Strafe für den Versuch des Kaufs von Sprengstoff verhängen musste.

Lange Sicherheitshaft

In einem am Samstag publizierten Urteil haben die Richter in Bellinzona die Strafe auf 36 Monate festgesetzt. Da der junge Mann zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 7. Juli 2025 bereits 1036 Tage im Freiheitsentzug verbracht hatte, muss er inzwischen freigelassen worden sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Die Berufungskammer hält fest, dass der Angeklagte trotz der Vorstrafe seinen kriminellen Weg fortgesetzt habe, indem er sich nach Stuttgart in Deutschland begeben habe, um dort zusammen mit dem Attentäter vom Bruderholz-Quartier Sprengstoff zu kaufen. Die beiden jungen Männer wurden von deutschen Polizisten überführt.(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
El_Chorche
15.11.2025 12:33registriert März 2021
Der Sprengstoff war für den 1. August und das Urteil für den 1. April

Ein Hoch auf den "Rechtsstaat"

Man könnte meinen, mit so vielen Juristen im Parlament käme was gescheiteres raus...
205
Melden
Zum Kommentar
7
Nach Webland ist Hoststar von tagelangem Server-Ausfall betroffen – das wissen wir
Wieder sorgt ein Schweizer Hosting-Provider, der zur gleichen internationalen Holding-Gesellschaft wie Webland gehört, für negative Schlagzeilen. watson hat sich auf Spurensuche begeben.
Erneut sind Kunden eines Schweizer Hosting-Providers, der wie Webland von der Miss Group übernommen wurde, von einem Serverausfall betroffen. Der aktuelle Fall dreht sich um die Berner Firma Hoststar.
Zur Story