Schweiz
Justiz

Sexualdelikt: Bundesgericht hebt Zürcher Vergewaltigungsurteil auf

Bundesgericht hebt Zürcher Vergewaltigungsurteil auf

16.10.2025, 12:0016.10.2025, 13:36

Das Bundesgericht hat ein Vergewaltigungsurteil des Zürcher Obergerichtes aufgehoben. Das Obergericht habe den Fall eines Kosovaren falsch beurteilt, so das Bundesgericht. Es kritisierte unter anderem, dass das Obergericht die «kurze Dauer» der Vergewaltigung berücksichtigte.

Deux policiers de l'Office federal de la police, gardent l'entree du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausan ...
Das Bundesgericht befand, dass das Obergericht den Fall eines Kosovaren fehlerhaft beurteilt habe.Bild: KEYSTONE

Der Kosovare stand vor Gericht, weil er in einem Hotelzimmer eine Landsfrau vergewaltigte. Die Zungenküsse und das Ausziehen tolerierte sie. Als sie jedoch merkte, dass der Mann mehr wollte, schubste sie ihn weg. Danach vergewaltigte er sie ohne Kondom.

Das Bezirksgericht Bülach hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, davon sollte er 12 Monate absitzen. Das Obergericht bestätigte im September 2023 zwar die Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung – reduzierte aber die Strafe.

Statt einer Gefängnisstrafe erhielt der Beschuldigte nur noch eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Er sollte also in Freiheit bleiben. Die Oberstaatsanwaltschaft wollte dies nicht akzeptieren und zog den Fall vor Bundesgericht.

«Kurze Dauer» darf nicht zu milder Strafe führen

Dieses kam nun ebenfalls zum Schluss, dass 24 Monate bedingt zu milde sind, wie aus dem Entscheid vom Donnerstag hervorgeht. Der Mann habe die Frau zwar nicht geschlagen oder bedroht, dennoch habe er einen «gewissen Widerwillen» überwinden müssen, schreibt das Bundesgericht. Das Obergericht hatte das Verhalten der Frau noch als «einwilligungsnah» bezeichnet.

Das Bundesgericht kritisierte zudem, dass das Obergericht zugunsten des Mannes berücksichtigt habe, dass die Vergewaltigung «nur kurz gedauert» habe. Die «kurze Dauer» darf gemäss einem früheren Bundesgerichtsurteil aber keinesfalls zu einer milderen Strafe führen. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht, das erneut über den Fall entscheiden muss.

Urteilsnummer 6B_905/2024 (sda)

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51 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dr. Rodney McKay
16.10.2025 14:27registriert September 2024
Bei allem was recht ist, aber ein Richter, der einen Vergewaltiger nicht wegsperrt weil die Vergewaltigung "nur kurz" gedauert hat sollte ein Berufsverbot erhalten.

Wir sprechen hier von einer VERGEWALTIGUNG.
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MarGo
16.10.2025 14:55registriert Juni 2015
"einwilligungsnah"
"kurze Dauer"

Ich glaub, ich spinn...
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wintergrün
16.10.2025 15:57registriert Dezember 2017
Gutes Urteil.

Die Ausreden für Vergewaltigung wie kurze Dauer und einwilligungsnah (also keine Einwilligung und die Geschädigte war nicht Karate Weltmeisterin) nerven langsam.

Wenn ein Mann verprügelt wird werden diese Ausreden auch nicht diskutiert.
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