Schweiz
Justiz

Luzern: Mann verurteilt wegen sexuellen Handlungen mit Kindern

Hinter Gitter – Pädophiler bestellt Jugendliche aus dem Ausland zu sich nach Hause

20.10.2025, 07:3420.10.2025, 07:34

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann, der im Ausland minderjährige Burschen bestellte und mit ihnen sexuell verkehrte, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem ordnete es eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an.

Der Eingangsbereich zum Gerichtssaal des Kriminalgericht Luzern an der Landenbergstrasse am Mittwoch, 31. Maerz 2021 in Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler).
Gericht bestätigt sexuelle Handlungen an bis zu 30 Roma-Jugendlichen.Bild: KEYSTONE

Wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht, sprach das Gericht den 53-jährigen Schweizer des mehrfachen Menschenhandels mit Minderjährigen, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Ausnützung einer Notlage und der mehrfachen Pornografie schuldig.

Ein Teil der zur Anklage gebrachten Vorwürfen waren verjährt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten.

Das Gericht sprach zudem ein lebenslängliches Verbot für berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Knaben aus prekären Verhältnissen

Für das Gericht ist erwiesen, dass der Beschuldigte zwischen 2012 und 2022 mit bis zu 30 Roma-Knaben, die sich in der Pubertät befanden, sexuelle Handlungen vornahm. Um seine pädophilen Gelüste zu befriedigen, habe er die Opfer zu sich nach Hause in die Schweiz liefern lassen. Diese lebten in prekären Verhältnissen und seien von ihren Familien prostituiert worden, hiess es im Urteil.

Der Beschuldigte überwies den Vermittlern Geld. Zudem zahlte er die Knaben direkt für sexuelle Handlungen. Meist handelte es sich um ein manuelles Befriedigen. «Damit sind die sexuellen Handlungen – im breiten Spektrum von möglichen sexuellen Handlungen mit Kindern beziehungsweise Minderjährigen – als eher wenig gravierend zu qualifizieren», hiess es dazu im Urteil.

Der Beschuldigte war zwar geständig, relativierte aber seine Taten. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig erfolgt. Für das Gericht bestand aber kein Zweifel, dass er die «verzweifelte Lage» der Opfer zu seinen Zwecken ausgenutzt habe. (sda)

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