Schweiz
Justiz

Ziegen gestohlen – dafür müssen Tierschutzer bezahlen

18 Ziegen gestohlen – dafür müssen Tierschutz-Aktivistinnen jetzt bezahlen

20.12.2018, 15:59
Mehr «Schweiz»
Die Herde aus Gaemsen und Berg-Ziegen beim Alpabzug auf dem Puscen Negro, 1343 m, im Tessin am Samstag, 28. November 2015. Die Familie Monaco bringt ihre 70 traditionell gezuechteten Ziegen in einem A ...
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Zwei Tierschutz-Aktivistinnen sind am Donnerstag vom Bezirksgericht in Nyon VD zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Die Frauen hatten im vergangenen März 18 Ziegen gestohlen, um deren Tod auf der Schlachtbank zu verhindern.

Die Aktivistinnen im Alter von 21 und 22 Jahren standen als Vertreterinnen der militanten Bewegung «269life Libération Animale Suisse» vor Gericht. Sie waren im vergangenen März vor dem Morgengrauen in einen Schlachthof in Rolle VD eingedrungen, um Fotos von den Zuständen im Schlachthof zu machen und 18 Ziegen zu befreien.

Das Gericht verurteilte die beiden Frauen deshalb wegen Hausfriedensbruchs und unrechtmässiger Aneignung zu Geldstrafen ohne Bewährung. Ausserdem müssen sie dem Viehzüchter für die gestohlenen Ziegen eine materielle Entschädigung in der Höhe von rund 11'000 Franken zahlen.

Elisa Keller, die jüngere der beiden und Sprecherin der Bewegung, wurde zusätzlich der Nötigung für schuldig befunden, weil sie an weiteren Aktionen beteiligt gewesen war. So hatte sie einen Schlachthof im waadtländischen Vich besetzt und den Strassenverkehr in Aubonne VD blockiert, um die Bevölkerung auf die Anliegen der Tierschutzbewegung aufmerksam zu machen.

Keller wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken ohne Bewährung verurteilt, während ihre Mitstreiterin eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken aufgebrummt bekam. Auch ihre Strafe wurde ohne Bewährung ausgesprochen.

Eher leichtes Vergehen

Der Gerichtspräsident stufte das Vergehen der beiden als relativ leicht ein. Die Aktivistinnen hätten die physische Integrität anderer nicht verletzt, unterstrich er.

Trotzdem ging er beim Strafmass über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus. Dieser hatte eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken beantragt. Der Viehzüchter, der die Aktivistinnen verklagt hatte, hatte wegen Bandendiebstahls eine unbedingte Strafe verlangt.

Die beiden Frauen hatten für ihre Aktion vor Gericht keine Reue gezeigt und erklärt, dass sie ihren Kampf für die Tiere fortsetzen würden. Die geretteten Ziegen führten heute ein glückliches Leben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Keller sagte, sie sei enttäuscht über das Urteil. Ein Rekurs sei wahrscheinlich. (aeg/sda)

Fussball-Training im Ziegenstall

Video: srf/SDA SRF
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Das Kondom alleine reicht nicht: Dieser Test des Bundes zeigt, ob du «ready!» für Sex bist
Mit einer neuen Kampagne will das Bundesamt für Gesundheit auf die sexuellen Risiken aufmerksam machen. Erst nach einem Online-Fragebogen sei man «ready!» für Sex.

Spätestens seit Polo Hofer 1987 «Im Minimum en Gummi drum» gesungen hat, war klar, im Kampf gegen Aids und sexuelle Krankheiten hilft vor allem eines: das Kondom. «Ohne Dings kein Bums», wie ein anderer prägnanter Slogan lautete, war die Devise. Die Kampagnen des Bundes waren immer darauf ausgelegt, dass sich möglichst viele Männer beim Sex ein Kondom überziehen.

Zur Story