Knapp neun Jahre ist es her, dass die Stadt Zürich von einem der unbegreiflichsten Mordfälle der Schweiz erschüttert wird: Der damals 23-jährige Luis W. erschiesst am 23. November 2007 bei der Bushaltestelle Hönggerberg die 16-jährige Coiffeuse-Lehrtochter Francesca. Sie hat dort auf den Bus gewartet, Opfer und Täter kennen einander nicht.
Luis W. hat an diesem Tag die Rekrutenschule abgeschlossen, die Tatwaffe ist sein Sturmgewehr. Ein Motiv kann der junge Mann keines nennen: «Ich weiss es nicht, ich kann es nicht erklären», antwortet er dem Richter im Zuge der Verhandlung.
Das Obergericht verurteilt ihn im August 2009 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren – aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme. Doch kürzlich ist Luis W. bereits wieder in Zürich gesichtet worden, ob begleitet oder unbegleitet ist ungewiss. Das berichtet der Tages-Anzeiger.
Warum sich der Mörder von Francesca auf Hafturlaub befand, will das Amt für Justizvollzug aus Amtsgeheimnis- und Datenschutzgründen nicht verraten. Denkbar ist jedoch die Theorie, dass sich Luis W. inzwischen in einer offenen Einrichtung befindet.
Dies aus folgenden Gründen: Stationäre Massnahmen sind auf eine Höchstdauer von fünf Jahren beschränkt. Da diese Frist im Fall von Luis W. im Dezember 2014 abgelaufen wäre, muss das Bezirksgericht damals eine entsprechende Verlängerung verhandeln – und entscheidet auf weitere fünf Jahre.
Dies gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten vom Mai 2014, in dem die Rückfallgefahr für ein Tötungsdelikt als moderat, für schwere Gewaltdelikte als moderat bis deutlich und für Gewaltdelikte allgemein als deutlich eingeschätzt wird. «Letztlich haben noch keine Behandlungsziele erreicht werden können», zitiert das Gericht den Gutachter.
Der Psychiater empfiehlt damals eine Verlängerung der stationären Therapie um fünf Jahre. Zudem rät er, Luis W. «unter Einforderung eines tadellosen Vollzugsverhaltens zunehmend grössere Urlaube zu bewilligen».
Das Gericht folgt dieser Empfehlung und sieht damals vor, dass Luis W. noch mindestens zwei Jahre im geschlossenen Vollzug bleibt und dann für mindestens zwei weitere Jahre in ein offenes Wohn- oder Arbeitsexternat wechselt. Da dieses Urteil nun vor knapp zwei Jahren gefällt wurde, könnte es sein, dass Luis W. sich inzwischen in einer entsprechenden offenen Einrichtung befindet.
Zum ersten Mal hatte Luis W. bereits im Jahr 2014 einen fünf- und einen achtstündigen milieutherapeutischen Ausgang erhalten. Ziel derartiger Ausgänge ist es, das erlernte soziale Verhalten ausserhalb der Gefängnismauern zu erproben. Dabei wird der Häftling von Therapeuten begleitet und beobachtet. (viw)