Er wollte seine Töchter nicht in den Schwimmunterricht schicken, und ging dafür bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nun hat Aziz O. verloren. Die neun- und siebenjährigen Töchter hatten im August 2008 die Primarschule in Basel besucht.
Dem obligatorischen Schwimmunterricht blieben sie jedoch fern. Gespräche mit den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, fruchteten nicht. Nach einem Warnschreiben im Jahr 2008 büsste das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt die beiden Eltern wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten mit insgesamt 1400 Franken.
Das Appelationsgericht wies den Rekurs der Eltern ab, das Bundesgericht die Beschwerde im Jahr 2012. Der EGMR hält in seinem Urteil fest, dass er die Erwägungen des Bundesgerichtes stütze. Dieses hatte in seinem Urteil die grosse Bedeutung der Integration – namentlich ausländischer Kinder – in die hiesige Gesellschaft betont.
Es führte aus, dass aufgrund des vorliegenden Falls kein Anlass bestehe, die im Oktober 2008 festgelegte Rechtsprechung zu ändern. Das Bundesgericht hielt damals fest, dass die multikulturelle Schulrealität verlange, dass Kinder aus allen Kulturen in die in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingebunden würden.
O. ist kein unbeschriebenes Blatt: Im April 2009 geriet er als Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel in die Schlagzeilen, weil er sich in einer SRF-Dokumentation für die Einführung der Scharia in der Schweiz starkgemacht hatte. Dabei befand er es für in Ordnung, dass eine Frau von ihrem Mann geschlagen werde, um sie zum Beischlaf zu zwingen.
Auch das Abhacken der Hand eines Diebes hielt er für «sinnvoll». Die Basler Staatsanwaltschaft wertete dies als öffentliche Aufforderung zur Gewalt und erhob Anklage. O. wurde allerdings unter Berufung auf die Meinungsfreiheit freigesprochen.
(dwi/sda)