Die traurige Geschichte begann im Januar 2012. Damals erlitt der 13 Monate alte Sohn zwei Schädelbrüche. Das Baselbieter Strafgericht sprach die Mutter wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung schuldig. Sie hätte für vier Jahre ins Gefängnis und über 60'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen müssen.
Der Fall wurde weitergezogen und landete bei Dieter Eglin, Gerichtspräsident des Kantonsgerichts Basel-Land, auf dem Tisch. Eglin staunte nicht schlecht über das Vorgehen des Strafgerichts. Wie die «Basler Zeitung» berichtet, ist von einem Vorgang die Rede, der «seinesgleichen in der Geschichte der Baselbieter Justiz sucht».
Die beschuldigte Frau wurde vom Kantonsgericht vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Die Fünferkammer unter Gerichtspräsident Eglin bezeichnete die Erwägungen des Strafgerichts als «unhaltbar und geradezu willkürlich».
Doch der Schaden war bereits angerichtet. Während der langen Verfahrensdauer von sechs Jahren wurde der Mutter von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) das Kind weggenommen und in eine Pflegefamilie versetzt.
Obwohl die Mutter freigesprochen wurde, ist auch nach sechs Jahren nicht klar, wie es zu den Schädelbrüchen des Kindes kam. Weder die Ermittlungen noch die Gutachten des Strafgerichts brachten Klarheit über die Hintergründe der Vorfälle. Zu den Schädelbrüchen kam es jedenfalls kurz nachdem die Mutter einen Marokkaner geheiratet hatte. Diesen kannte sie aus einer zweijährigen Internetbeziehung. Protokollen zufolge reagierte das Kleinkind gegenüber seinem Stiefvater stark ablehnend.
Nach dem zweiten Schädelbruch setzten die Strafverfolgungsbehörden den Marokkaner und seine Frau 51 Tage in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift aus der Hand der leitenden Staatsanwältin war jedoch mit starken Mängeln behaftet, so dass das Gericht die Arbeit zurückweisen musste. Erst nach einem Jahr wurden die Fehler behoben.
Vier Jahre später folgte ein Indizienprozess, geführt von der damaligen Strafgerichtspräsidentin Jacqueline Kiss. Doch auch bei diesem Prozess ging es nicht mit rechten Dingen zu und her. Anstatt beide Angeklagte vorzuladen, durfte sich der Mann der Mutter vom Prozess – vom Strafgericht amtlich bewilligt – dispensieren lassen. Wegen Zahnwehs setzte sich dieser in sein Heimatland nach Afrika ab.
Laut Eglin eine «fatale Entscheidung». «Der Scheinwerfer war einzig auf die Mutter gerichtet», so der Gerichtspräsident. Die erstinstanzliche Richterin behauptete zudem aktenwidrig, dass die Mutter methadonabhängig sei, obwohl das Opiat von einem Orthopäden gegen Rückenschmerzen verschrieben wurde.
Die Frau wurde weiter als «unsichere, ängstliche und überfürsorgliche Person» beschrieben, obwohl sämtliche Personen aus ihrem Umfeld sie als kompetente und überaus liebevolle Mutter beschrieben. Das Kantonsgericht stellte zudem fest, dass sogar für die Mutter günstige Indizien gegen sie verwendet wurden. Ein Polizeibericht hielt beispielsweise fest, dass die Wohnung in einer «sehr gepflegten Atmosphäre» vorgefunden wurde. Vor Gericht wurde dies als «Hang zu leicht zwanghafter Sauberkeit» ausgelegt.
Gerichtspräsident Eglin, der Tonprotokolle der Verhandlung nachgehört hatte, spricht von einer inquisitorischen Tonalität vonseiten der Richterin Kiss. Und auch Jascha Schneider, der Verteidiger der freigesprochenen Mutter, beschreibt die Verhandlung gegenüber der «Basler Zeitung» mit klaren Worten: «Ich habe in erster Instanz einen Hexenprozess erlebt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren verschleppt und sich vor zweiter Instanz selbst widersprochen. Die Familie muss nun möglichst rasch vereint werden.» (ohe)